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Presseinformation Nr. 27 / 2018: Städtetag unterstützt die Stadt Hannover bei der Neuregelung der Geschwisterermäßigung

„Grund einer Geschwisterermäßigung ist es, Eltern zu entlasten, die für zwei oder mehr Kinder Beiträge in einer Kindertagestätte zahlen müssen. Dieser Grund ist nach der Einführung der Beitragsfreiheit in Kindergärten für Kinder entfallen, deren Geschwister ab dem 1. August 2018 beitragsfrei gestellt worden sind. Die aktuell von etlichen Kommunen durchgeführten Anpassungen ihrer Beitragssatzungen oder Entgeltordnungen sind daher völlig legitim.“ Das ist die Reaktion von Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), auf die aktuelle politische Diskussion in der Landeshauptstadt Hannover.

„Die Entscheidung über die Beitragsgestaltung in Kindertagesstätten treffen unsere Mitglieder im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Finanzhoheit. Sie tun dies sehr verantwortungsbewusst unter Abwägung ihrer familienpolitischen Aufgaben und ihrer finanziellen Möglichkeiten. Letztere haben sich durch die Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten nicht überall verbessert.“ so Arning. Er ergänzt: „Diskussionen wie in Hannover werden derzeit in vielen Kommunen geführt. Es kann durchaus vorkommen, dass der Vorteil der Beitragsfreiheit im Kindergarten durch den Wegfall der Geschwisterermäßigung ganz oder teilweise aufgezehrt wird. Auf lange Sicht profitieren Familien aber immer. Denn schließlich wird das Kind, das jetzt in der Krippe ist und dessen Geschwisterermäßigung jetzt wegfällt, anschließend im Kindergarten bis zu drei Jahre beitragsfrei gestellt.“

                                                                                                    27.09.2018

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

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