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Presseinformation Nr. 25 / 2018 - NST fordert Wohnraumschutzgesetz für Niedersachsen

Presseinformation Nr. 25 / 2018

NST fordert Wohnraumschutzgesetz für Niedersachsen

Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages (NST) bekräftigt in seiner 233.Sit­zung in Salzgitter in Richtung des Landes Niedersachsen die Forderung zügig ein Wohnraumschutzgesetz nach dem Vorbild anderer Bundesländer zu erlassen, damit Kommunen Verdachtsfällen auf problematische Mietverhältnisse leichter nachgehen können: „Ordnungsgemäße Mietverträge und angemessene Wohnverhältnisse sollten selbstverständlich sein und es sollte ebenso selbstverständlich sein, dass Eigentümer wie Vermieter hier auch eine Pflicht gegenüber ihren Mietern haben. Es kann nicht angehen, dass der Profit oder die Bequemlichkeit an erster Stelle stehen, schließlich geht es hier um Einwohnerinnen und Einwohner unserer Städte“, unterstreicht der Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg Ulrich Mädge.

Von einem Wohnraumschutzgesetz, wie es schon länger zwischen Städten und Land diskutiert wird, verspricht sich der NST, bei Missständen noch schneller und präventiv handeln oder auch Bußgelder verhängen zu können. Das geforderte Gesetz soll zwei Bausteine umfassen. Der eine Baustein (Zweckentfremdungs­verbot), der die Umwandlung von regulären Miet- in Ferienwohnungen verhindern soll, sollte ursprünglich schon im Jahr 2017 verabschiedet werden, doch dazu kam es wegen des Regierungswechsels im Land nicht. Der zweite Baustein ist die Wohnraumaufsicht nach Vorbild Nordrhein-Westfalens und Hessens, um bei Überbelegung und unzumutbaren Wohnverhältnissen leichter einschreiten zu können. Beide Bausteine sollen als Paket Wohnraumschutzgesetz heißen. Doch vor 2019/2020 ist damit nicht rechnen. „Viel zu spät. Wir brauchen das Gesetz besser heute als morgen. Das Land sollte hier so schnell wie möglich beschließen und daher auch bereits fertige Bausteine wie das Zweckentfremdungsverbotsgesetz schon jetzt als eigenständiges Gesetz erlassen“, sagt der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter Frank Klingebiel.

Wichtig ist in jedem Fall, dass das Land die Kommunen bei der Aufgabe der Wohnungsaufsicht auch finanziell unterstützt. „Für die handelnden Städte können hier hohe Folgekosten entstehen, wenn etwa ein ganzes Haus oder eine Wohnung für unbewohnbar erklärt und auf einen Schlag viele Personen anderweitig untergebracht werden müssen. Das Land muss die Kommunen hier gezielt mit finanziellen Mitteln unterstützen und wenigstens teilweise entlasten, wie es etwa auch Nordrhein-Westfalen 2017 im Rahmen der Städtebauförderung für den Abriss von Problemimmobilien getan hat.“ fordert Oberbürgermeister Mädge abschließend.

31. August 2018

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Tel:  0511 / 368 94-16, Mobil: 0172 / 53975-16

Stefan Wittkop, Tel:  0511 / 368 94-13, Mobil: 0172 / 53975-13



Dokumente:

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