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Presseinformation Nr. 24 / 2022: Es wird höchste Zeit

Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages hat in seiner Sitzung am 6. September 2022 in Göttingen intensiv über die voraussichtlich sehr schwierige Situation im Herbst und Winter 2022/2023 diskutiert. Es gibt eine Vielzahl von Problemen, bei denen Bund und Land endlich konkrete Maßnahmen ergreifen müssen. Präsident Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, und Vizepräsident Krogmann, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg, fassen die Diskussion im Präsidium wie folgt zusammen:

Kommunale Stadtwerke und Krankenhäuser geraten aktuell durch die stark steigenden Gaspreise in eine existenzbedrohende Situation. „Die kommunalen Stadtwerke müssen explodierende Beschaffungskosten schultern und viele Haushaltskunden in der Grundversorgung auffangen. Sie müssen unbedingt gestützt werden. Bund und Länder dürfen sich hier nicht gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Am Ende darf nicht alles an den kommunalen Anteilseignern hängen bleiben“, so Präsident Klingebiel. „Die kommunalen Krankenhäuser müssen neben einer Vervielfachung der Beschaffungskosten für Erdgas auch gestiegene Kosten für Medikamente, Verpflegung oder andere Vorleistungen tragen. Wir haben derzeit 8 bis 10 % Inflation; im Landesbasisfallwert sind für dieses Jahr lediglich 2,3 % Inflationsausgleich eingepreist. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein kommunales Krankenhaus das aushält. Mit jeder Operation steigen die Verluste“, erklärte Vizepräsident Krogmann. „Und nun stellen Sie sich mal vor, eine Kommune hat ein Stadtwerk und ein Krankenhaus“, so Klingebiel und Krogmann gemeinsam.

Derzeit bestehen etliche Probleme bei der Grundversorgung mit Erdgas. „Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Wohnungsunternehmen können Gas für ihre Mieterinnen und Mieter nicht bei allen Grundversorgern zu den Bedingungen der Grundversorgung beziehen. Die Grundversorger argumentieren hier rein formal und betrachten allein die beschaffende Gesellschaft. Dabei fallen die Mieterinnen und Mieter unstreitig in die Grundversorgung. Hier muss umgehend eine Klarstellung im Energiewirtschaftsgesetz erfolgen“, so Präsident Klingebiel. „Wir müssen uns auch mit der Frage beschäftigen, wie Abfallentsorgungsbetriebe ihre Abgase thermisch reinigen sollen, wenn sie am Markt kein Gas mehr beschaffen können“, ergänzte Vizepräsident Krogmann. Hier müsse ggf. über eine Änderung des Immissionsschutzes nachgedacht werden.

„Tritt die Notfallstufe Gas in Kraft, wird die Bundesnetzagentur Einzelverfügungen an Großverbraucher mit einer Anschlusskapazität von über 10 Megawatt pro Stunde richten. Bei mittelständischen Unternehmen wird die Bundesnetzagentur mit Allgemeinverfügungen arbeiten“, führte Vizepräsident Krogmann aus: „Die Umsetzung dieser Verfügungen muss kontrolliert, durchgesetzt und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden. Das gilt im Übrigen auch für die Umsetzung der Energiesparverordnung. Wir brauchen von der Landesregierung Klarheit, wer in diesen Bereichen zuständig ist.“

„Am Ende brauchen wir Realismus bei der notwendigen Entlastung der Bevölkerung. Die angedachte Wohngeldreform jedenfalls wird das Ziel verfehlen, Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig von explodierenden Energiepreisen zu entlasten“, erklärte Präsident Klingebiel abschließend. Die steigenden Gas- und Strompreise führten bereits zum Jahreswechsel zu erheblichen finanziellen Belastungen der Bevölkerung. Das neue Wohngeldgesetz träte dagegen erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dann müsste das neue Recht aber noch umgesetzt werden. Derzeit hätten die Wohngeldstellen in Niedersachsen Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen. Vor Frühjahr oder Sommer 2023 dürften die neuen Anträge also nicht abgearbeitet sein.

6. September 2022

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



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