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Presseinformation Nr. 2 / 2019
NST: Reform der Grundsteuer ist eine ernste Bewährungsprobe für den Steuerföderalismus

Angesichts des heutigen Treffens der Finanzminister in Berlin äußerte sich der Hauptgeschäftsführer des NST Dr. Jan Arning: „Das Ringen um die Zukunft der Grundsteuer geht in die entscheidende Phase: Die Reform kann nur noch fristgerecht gelingen, wenn sich die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern auf ihrer heutigen Sitzung in Berlin auf ein gemeinsames Reform-Modell verständigen. Das Ringen um die Zukunft der Grundsteuer ist eine ernste Bewährungsprobe für den Steuerförderalismus in Deutschland. Es muss sichergestellt werden, dass die Grundsteuer nicht dasselbe Schicksal wie die Vermögenssteuer 1996 erleidet.“

Arning führte weiter aus: „Wir erwarten heute eine verfassungsfeste Einigung, die in dem Zeitkorridor bis Ende 2024 umsetz- und administrierbar ist. Die Städte und Gemeinden möchten ihr Hebesatzrecht behalten, damit aber keine Defizite bei der Bewertung der Grundstücke kompensieren müssen. Innerkommunale Wertstufen bei den Hebesätzen halten wir nicht für sachgerecht.“

Sollte sich heute keine Lösung ergeben, sieht der Niedersächsische Städtetag das Land und Minister Hilbers in der Pflicht: „In diesem Fall muss das Land Niedersachsen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung die Möglichkeit für Städte und Gemeinden schaffen, auch künftig Grundsteuer zu erheben. Wenn die Verhandlungen auf Bundesebene heute zu keinem Ergebnis führen, benötigen wir einen Plan-B. Den Kommunen ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Bundes- aber auch von der Landesregierung immer wieder signalisiert worden, dass es nicht zu einem Einnahmeausfall bei der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden kommen wird.“, sagte Dr. Arning abschließend.             Hannover, den 1. Februar 2019

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Dirk-Ulrich Mende, Mobil: 0172 / 53975-22, E-Mail: mende@nst.de



Dokumente:

Presseinformation Nr. 26 / 2019 (PDF, 141 kB)


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