1. Verordnungen des Landes Niedersachsen:
Aufgrund der Regelungen in § 32 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 28, 29 des Infektionsschutzgesetzes sind landesweite Beschränkungen auf der Grundlage einer Landesverordnung zu erlassen.
Der Niedersächsische Städtetag fordert bei der Ausgestaltung der Verordnung Normenklarheit und Vollziehbarkeit. Die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erfüllt diese Voraussetzung längst nicht mehr.
Der Niedersächsische Städtetag fordert im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle die Einrichtung einer Behörden-Hotline, damit kommunale Verwaltungen rechtssichere und kurzfristige Auskünfte im Zusammenhang mit Verordnungsregelungen erhalten.
Der Niedersächsische Städtetag hat den Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ grundsätzlich begrüßt. Er hat der Bevölkerung klare Perspektiven aufgezeigt. Wichtig ist aber, dass ein entsprechender Stufenplan längere Intervalle und damit eine höhere Akzeptanz und Verlässlichkeit aufweist.
2. Pflege nach SGB XI und Eingliederungshilfe nach SGB IX
Die Landesregierung soll Vorkehrungen treffen, um bei einer möglichen zweiten Welle die pflegerische Versorgung und die Versorgung für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen auch in Zeiten der Corona-Pandemie sicher zu stellen. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen wie Sicherstellung der ausreichenden Schutzausrüstung auch in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen, Maßnahmenplanung in enger Abstimmung mit Kommunen und Sicherstellung der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
3. Öffentlicher Gesundheitsdienst
Das Land wird aufgefordert,
· personelle Unterstützungsmaßnahmen für den ÖGD für die Dauer der Corona-Pandemie bereitzustellen, um im Bedarfsfall kurzfristig beim Containment unterstützen zu können.
· die digitalen Möglichkeiten des ÖGD zu verbessern und bei der Einführung entsprechender Software finanziell und personell zu unterstützen
4. Krankenhäuser
Das Land wird aufgefordert,
5. Teststrategie des Landes
Das Land wird aufgefordert, die kommunalen Spitzenverbände bei der Änderung der Teststrategie des Landes einzubeziehen.
Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter) ergänzt: „Das A und O in der gegenwärtigen Krise und im Katastrophenschutz ist eine gute Vorbereitung. Insofern müssen diese Überlegungen in eine Strategie des Landes mit einfließen.“
6. Juli 2020
Ansprechpartner:
Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de
Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de
Presseinformation Nr. 17 / 2020 (PDF, 178 kB)
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