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Presseinformation Nr. 1 / 2017
NST begrüßt Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zugunsten von Qualitäts- und Sozialstandards

Pressemitteilung Nr. 1/2017

NST begrüßt Änderung des Personenbeförderungs­gesetzes zugunsten von Qualitäts- und Sozialstandards

Der Niedersächsische Städtetag (NST) befürwortet die Entscheidung des Bundesrats – entstanden u.a. auf Initiative der Niedersächsischen Landesregierung – einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Personenbeförderungs­gesetzes (PBefG) in den Bundestag einzubringen. In seiner Sitzung am 10. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, Qualitäts- und Sozialstandards sowie faire Löhne im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sichern. „Wir begrüßen die Entscheidung, denn damit werden auch private Verkehrsanbieter verpflichtet, verkehrsbezogene, soziale und Umweltstandards einzuhalten“, sagt Heiger Scholz, Hauptgeschäftsführer des NST.

 

In den letzten Monaten hatten einzelne private Verkehrsunternehmen im Busverkehr versucht, Aufträge zur Personenbeförderung im ÖPNV zu erlangen. Sie hatten angeboten, die Leistung im sogenannten eigenwirtschaftlichen Modell zu erbringen.  

 

Die Behörden konnten daraufhin die Leistung nicht mehr ausschreiben oder an ein eigenes, kommunales Verkehrsunternehmen vergeben. Der Grund: Nach dem PBefG haben private Unternehmen Vorrang, wenn sie ihre Leistungen in dieser Weise ohne staatliche Zuschüsse anbieten. Diese Regelung führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten privater Betriebe mit Niedriglöhnen. Die privaten Verkehrsbetriebe profitieren zudem erheblich von steuerfinanzierten Ausgleichsleistungen für den Betrieb des ÖPNV.

 

Anlass des Gesetzesentwurfs war eine Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg. Mit der Gesetzesänderung soll eine Lücke im PBefG geschlossen werden, indem für die Vergabeverfahren im ÖPNV gleiche Qualitäts- und Sozialbedingungen für private und kommunale Verkehrsbetriebe etabliert werden.

 

10. Februar 2017

 

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel:  0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de



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