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Presseinformation 23 / 2021
Land lässt Krankenhäuser im Stich

Der Niedersächsische Städtetag fordert beim Verschieben von elektiven Eingriffen gleichzeitig die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser. „Die neue Verordnung schafft zwar zutreffender Weise Reserven für COVID-Patientinnen und –Patienten, ohne aber die Krankenhäuser finanziell abzusichern“, erklärt Ulrich Mädge, Oberbürgermeister a.D. Lüneburg, Präsident des Niedersächsischen Städtetags: „Dieses Vorgehen gefährdet die ohnehin fragile Krankenhauslandschaft in Niedersachsen.“

„Wir fordern umgehend die Zusage des Landes für einen angemessenen Kostenausgleich“, ergänzt Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages: „Die von der Freihaltepflicht betroffenen Krankenhäuser müssen aus Landesmitteln entschädigt werden, wenn der Bund hier nicht einspringen sollt.“

„Die erneute Notwendigkeit einer Freihaltepflicht von Betten in Krankenhäusern kommt nicht überraschend. Es ist von Bund und Land unredlich, erst Regelungen zu Lasten der Krankenhäuser zu treffen und die wichtige Frage der Finanzierung ungeklärt zu lassen. Die kommunalen Krankenhäuser sind eine tragende Säule bei der Bewältigung der Pandemie und werden hier von Bund und Land im Stich gelassen“, so Mädge.

Zum Hintergrund:

Das Land Niedersachsen hat gestern (30. November 2021) die Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19 online gestellt und verkündet. Mit dieser Verordnung setzt das MS erneut eine Verordnung in Kraft, die vorsieht, dass Krankenhäuser Reserven für weitere Patientinnen und Patienten mit COVID-19 vorhalten müssen. In der Verordnung fehlt jegliche Regelung über einen finanziellen Ausgleich der freigehaltenen Betten für die Krankenhäuser – was für die Krankenhäuser einen enormen finanziellen Verlust bedeutet. Das Land verweist in seiner Presserklärung lediglich darauf, dass es den Bund in der Pflicht sieht, für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Entsprechende bundesrechtliche Regelungen gibt es jedoch genauso wenig, wie landesrechtliche Regelungen. D.h. aktuell gehen die Krankenhäuser leer aus und machen mit jedem freigehaltenen Bett hohe Verluste.

Hannover, den 01.12.2021

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1575984_0 (PDF, 160 kB)


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Kontakt: teuber@nst.de