Presseinformation - 173. Präsidiumssitzung
Städtetag kritisiert Lüchow-Dannenberg-Gesetz
Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages befasste
sich am 24. März 2006 in Wunstorf mit dem neuen Gesetzentwurf zur
kommunalen Neuordnung im Raum Lüchow-Dannenberg. Gemeinsam mit den
Stadtdirektoren der unmittelbar betroffenen Mitgliedstädte
Hitzacker, Jochen Langen-Deichmann, und Lüchow,
Jürgen Schulz
, ist der Städtetag der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in die falsche
Richtung weist. Dieser sieht vor, die bisherigen fünf Samtgemeinden
aufzulösen und zwei neue Samtgemeinden zu bilden. Die Bildung einer neuen
Samtgemeinde Elbtalaue wird zwar auch von der Mitgliedstadt Hitzacker
gefordert. Nach dem Gesetzentwurf sollen aber zudem gemeindliche Aufgaben durch
den weiterhin bestehenden Landkreis Lüchow-Dannenberg erfüllt
werden.
Städtetagspräsident Dr. h.c. Martin Biermann
, Oberbürgermeister von Celle, erklärte hierzu nach der
Sitzung: Nachweislich erfüllt die gemeindliche Ebene im Landkreis
Lüchow-Dannenberg die Anforderungen der Gebiets- und
Verwaltungsreform der 70er Jahre. Dieses konnte allerdings der Landkreis
Lüchow-Dannenberg zu keinem Zeitpunkt von sich behaupten.
Vor diesem Hintergrund hat der Niedersächsische Städtetag, kommunaler
Spitzenverband für kreisfreie und kreisangehörige Städte,
Gemeinden und Samtgemeinden, - ebenso wie die unmittelbar betroffenen Gemeinden
und Samtgemeinden vor Ort - kein Verständnis dafür, dass die
Strukturreform im Raum Lüchow-Dannenberg den Landkreis nicht nur
unangetastet lässt, sondern sogar das Ziel anstrebt, diesen
zukünftig bisherige gemeindliche Aufgaben wahrnehmen zu lassen.
Wenn der Landkreis die schon zum Zeitpunkt seiner Gründung zu
erwartenden Probleme nunmehr nicht mehr lösen kann, so ist dies keine
Rechtfertigung für Eingriffe auf der Gemeindeebene, so der
nachdrückliche Hinweis von Biermann, Langen-Deichmann und Schulz.
Vielmehr stelle die beabsichtigte Neuregelung den Artikel 28 Grundgesetz auf
den Kopf, wonach die kommunale Selbstverwaltung in erster Linie eine
gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie darstellt. Klarere und bessere
Lösungen - zu deren Umsetzung aber Mut erforderlich sei - seien
erkennbar und müssten auf der Landkreisebene ansetzen. Der aber
solle nach Auffassung des Landes offensichtlich in der Problemregion die
einzige Gebietskörperschaft sein, die unverändert und um neue
gemeindliche Aufgaben angereichert fortbestehe.
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