Presseinformation - 173. Präsidiumssitzung
Städtetag: Eigenverantwortliche Schulen benötigen schlanke Entscheidungsstrukturen
Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages
erörterte in seiner Sitzung am 24. März 2006 in Wunstorf den
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung
Eigenverantwortlicher Schulen.
Der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes,
Dr. h.c. Martin Biermann
, Oberbürgermeister von Celle, erklärte im Anschluss an die
Sitzung, dass die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden die
grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfes begrüßen. Es sei
richtig, die Qualität der schulischen Arbeit dadurch zu fördern, den
Schulen Verantwortlichkeiten und Entscheidungen in pädagogischen,
organisatorischen und finanziellen Fragen zu übertragen.
Dieses Ziel kann nach Auffassung des Städtetages jedoch nur dann
erreicht werden, wenn gleichzeitig die Entscheidungsstrukturen in
den Schulen grundlegend geändert werden. Dies bedeute
einerseits, dass die Position der für die Qualitätsentwicklung
verantwortlichen Schulleiterinnen und Schulleiter merklich zu
stärken sei. Ihnen müsse - als Ersatz für die im Gesetzentwurf
weiterhin vorgesehenen nahezu allmächtigen Gesamtkonferenzen -
ein schlankes und effektives Beschlussorgan an die Seite gestellt
werden. In diesem, so Biermann, müsse auch der für die qualitative
Schulentwicklung maßgeblich mitverantwortliche kommunale
Schulträger mit einer gewichtigen Stimme mitreden können.
Schulen sind Standortfaktoren. Der kommunale Schulträger
benötigt eine Einflussnahmemöglichkeit auf Schulentwicklung,
Schulprogramm und Schulprofil, betonte Biermann.
Sorge bereitet den kommunalen Schulträgern darüber hinaus, dass das
Land bisher noch nicht erklärt hat, wie das Modell der
Eigenverantwortlichen Schule finanziert werden soll. Die größeren
Gestaltungsspielräume und erweiterten Verantwortlichkeiten der Schulen
verursachen auch höheren personellen Aufwand im Verwaltungsbereich.
Wenn das Land Landesaufgaben in die Schulen verlagert, muss es
natürlich auch Landesmittel dafür bereitstellen, dass die
Schulen diese neuen Aufgaben wahrnehmen können, erklärte
Biermann. Die kommunalen Schulträger stünden hierfür als
Ausfallbürgen jedenfalls nicht zur Verfügung.
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