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Presseinformation - 173. Präsidiumssitzung
Städtetag kritisiert Lüchow-Dannenberg-Gesetz


 
Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages be­fasste sich am 24. März 2006 in Wunstorf mit dem neuen Gesetz­entwurf zur kommunalen Neuordnung im Raum Lüchow-Dannenberg. Gemeinsam mit den Stadt­direktoren der un­mittelbar betroffenen Mitgliedstädte Hitz­acker, Jochen Lan­gen-Deichmann, und Lüchow, Jürgen Schulz , ist der Städtetag der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in die falsche Richtung weist. Dieser sieht vor, die bisherigen fünf Samtgemeinden aufzulösen und zwei neue Samtgemeinden zu bilden. Die Bildung einer neuen Samtgemeinde Elbtalaue wird zwar auch von der Mitgliedstadt Hitzacker gefordert. Nach dem Gesetzentwurf sollen aber zudem gemeindliche Aufgaben durch den weiterhin bestehenden Land­kreis Lüchow-Dannenberg erfüllt werden.
 
Städtetagspräsident Dr. h.c. Martin Biermann , Ober­bür­germeister von Celle, erklärte hierzu nach der Sitzung: „Nachweislich erfüllt die gemeindliche Ebene im Landkreis Lüchow-Dannenberg die Anforderun­gen der Gebiets- und Verwaltungsreform der 70er Jahre. Dieses konnte allerdings der Landkreis Lüchow-Dannenberg zu keinem Zeitpunkt von sich behaupten.“
 
Vor diesem Hintergrund hat der Niedersächsische Städtetag, kommunaler Spitzenverband für kreisfreie und kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, - ebenso wie die unmittelbar betroffenen Gemeinden und Samtgemeinden vor Ort - kein Verständnis dafür, dass die Strukturreform im Raum Lüchow-Dannenberg den Landkreis nicht nur unangetastet lässt, sondern sogar das Ziel an­strebt, diesen zukünftig bisherige gemeindliche Aufgaben wahrnehmen zu lassen.
 
„Wenn der Landkreis die schon zum Zeitpunkt seiner Grün­dung zu erwartenden Probleme nunmehr nicht mehr lösen kann, so ist dies keine Rechtfertigung für Eingriffe auf der Gemeindeebene“, so der nachdrückliche Hinweis von Bier­mann, Langen-Deichmann und Schulz. Vielmehr stelle die beabsichtigte Neuregelung den Artikel 28 Grundgesetz auf den Kopf, wonach die kommunale Selbstverwaltung in erster Linie eine gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie darstellt. Kla­rere und bessere Lösungen - zu deren Umset­zung aber Mut erforderlich sei - seien erkennbar und müss­ten auf der Landkreisebene ansetzen. Der aber solle nach Auffassung des Landes offensichtlich in der Problemregion die einzige Gebietskörperschaft sein, die unverändert und um neue gemeindliche Aufgaben angerei­chert fortbestehe.


Dokumente:

Presseinformation - 173 Praesidiumssitzung - Staedtetag Luechow-Dannenberg-Gesetz geht in die falsch (DOC, 32 kB)


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