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Ansprechpartner: Dr. Marco Trips - Tel. 0511 30285-51
Pressesprecher: Thorsten Bullerdiek (0175-1864242)
Kommunale Spitzenverbände lehnen Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung und Ausweitung der Pflicht zur Beschäftigung von Gleichstellungsbeauftragten ab
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
lehnt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in seinen wesentlichen Teilen ab.
Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebundes und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände, wies heute im Niedersächsischen Landtag darauf hin,
dass rund fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des NKomVG weder Anlass noch
Bedarf für eine grundlegende Novellierung des Kommunalverfassungsrechts
bestehe. Das NKomVG hatte zum Ziel, die Attraktivität und die
Effektivität der ehrenamtlichen Tätigkeit zu steigern und sollte
möglichst attraktive rechtliche Rahmenbedingungen für eine
kommunalpolitische Tätigkeit in den Vertretungen schaffen. Dieses Ziel
wird durch den von der Niedersächsischen Landesregierung vorgelegten
Gesetzentwurf konterkariert, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens.
Einer der Kernpunkte der Kritik der kommunalen Spitzenverbände betrifft
die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Stärkung der direkten
Bürgerbeteiligung in den Kommunen. Dr. Joachim Schwind,
Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, wies
darauf hin, dass das Höchstmaß an bürgerschaftlichem Engagement
in den Kommunen die auf Dauer, nämlich auf fünf Jahre angelegte
ehrenamtliche Tätigkeit in den kommunalen Vertretungen sei. In
Zeiten, in denen es von Kommunalwahl zu Kommunalwahl immer schwieriger wird,
geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für ein kommunales Mandat zu
gewinnen, ist die Stärkung derjenigen, die sich nur punktuell engagieren,
ein falsches Zeichen. Dieses Gesetzesziel lehnen wir deshalb entschieden ab,
weil es die Gewichte zwischen den unmittelbar-demokratischen Elementen und der
repräsentativen Demokratie in unangemessener Weise zu Lasten der
gewählten Mitglieder unserer kommunalen Vertretungen verschiebt.
Auch die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen
stößt bei den kommunalen Spitzenverbänden auf geschlossene
Ablehnung. Sie sehen darin einen starken, möglicherweise
verfassungswidrigen Eingriff in die kommunale Personal- und Organisationshoheit
im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG, den sie entschieden zurückweisen. Damit
wird den Kommunen die Freiheit genommen, selbst darüber zu entscheiden,
welche politischen Ziele mit welchem hauptamtlichen Personal vor Ort in den
Städten, Gemeinden und Samtgemeinden verfolgt werden. Die kommunalen
Spitzenverbände fordern, dass den neu zur Einstellung einer
hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichteten Gemeinden und
Samtgemeinden auf jeden Fall die dadurch entstehenden Kosten vollständig
vom Land erstattet werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände begrüßt
ausdrücklich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erleichterungen zur
wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen, wenngleich sie bei einzelnen
Punkten noch Diskussionsbedarf sieht. "Kommunen müssen künftig
nicht besser oder ökonomischer als private Unternehmen sein; insoweit
entstehen für die Kommunen neue Möglichkeiten, sich wirtschaftlich zu
betätigen. Für die Kommunen entsteht dadurch neuer Freiraum für
wirtschaftliches Handeln vor Ort. Davon profitieren alle Bürgerinnen und
Bürger!", so der Hauptgeschäftsführer des
Niedersächsischen Städtetages, Heiger Scholz.
KSV: Pressemitteilung zum NKomVG (PDF, 82 kB)
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