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KSV: Pressemitteilung zum NKomVG


P R E S S E M I T T E I L U N G
 

 
 
Datum: 16.06.2016   Nr.: 15/2016

Ansprechpartner: Dr. Marco Trips - Tel. 0511 30285-51

Pressesprecher: Thorsten Bullerdiek (0175-1864242)

Kommunale Spitzenverbände lehnen Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung und Ausweitung der Pflicht zur Beschäftigung von Gleichstellungsbeauftragten ab

 
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens lehnt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in seinen wesentlichen Teilen ab.
 
Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, wies heute im Niedersächsischen Landtag darauf hin, dass rund fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des NKomVG weder Anlass noch Bedarf für eine grundlegende Novellierung des Kommunalverfassungsrechts bestehe. „Das NKomVG hatte zum Ziel, die Attraktivität und die Effektivität der ehrenamtlichen Tätigkeit zu steigern und sollte möglichst attraktive rechtliche Rahmenbedingungen für eine kommunalpolitische Tätigkeit in den Vertretungen schaffen. Dieses Ziel wird durch den von der Niedersächsischen Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf konterkariert“, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens.
 
Einer der Kernpunkte der Kritik der kommunalen Spitzenverbände betrifft die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung in den Kommunen. Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, wies darauf hin, dass das Höchstmaß an bürgerschaftlichem Engagement in den Kommunen die auf Dauer, nämlich auf fünf Jahre angelegte ehrenamtliche Tätigkeit in den kommunalen Vertretungen sei. „In Zeiten, in denen es von Kommunalwahl zu Kommunalwahl immer schwieriger wird, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für ein kommunales Mandat zu gewinnen, ist die Stärkung derjenigen, die sich nur punktuell engagieren, ein falsches Zeichen. Dieses Gesetzesziel lehnen wir deshalb entschieden ab, weil es die Gewichte zwischen den unmittelbar-demokratischen Elementen und der repräsentativen Demokratie in unangemessener Weise zu Lasten der gewählten Mitglieder unserer kommunalen Vertretungen verschiebt.“
 
Auch die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen stößt bei den kommunalen Spitzenverbänden auf geschlossene Ablehnung. Sie sehen darin einen starken, möglicherweise verfassungswidrigen Eingriff in die kommunale Personal- und Organisationshoheit im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG, den sie entschieden zurückweisen. Damit wird den Kommunen die Freiheit genommen, selbst darüber zu entscheiden, welche politischen Ziele mit welchem hauptamtlichen Personal vor Ort in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden verfolgt werden. Die kommunalen Spitzenverbände fordern, dass den neu zur Einstellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichteten Gemeinden und Samtgemeinden auf jeden Fall die dadurch entstehenden Kosten vollständig vom Land erstattet werden.
 
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände begrüßt ausdrücklich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erleichterungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen, wenngleich sie bei einzelnen Punkten noch Diskussionsbedarf sieht. "Kommunen müssen künftig nicht besser oder ökonomischer als private Unternehmen sein; insoweit entstehen für die Kommunen neue Möglichkeiten, sich wirtschaftlich zu betätigen. Für die Kommunen entsteht dadurch neuer Freiraum für wirtschaftliches Handeln vor Ort. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger!", so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Heiger Scholz.



Dokumente:

KSV: Pressemitteilung zum NKomVG (PDF, 82 kB)


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