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Gemeinsame Presseinformation des NST und NLT vom 3. Dezember 2008||SGB II: Bund bricht Zusage einer kommunalen Entlastung




   Niedersächsischer Städtetag

Niedersächsischer Landkreistag

Mitteilung für die Presse

SGB II: Bund bricht Zusage einer kommunalen Entlastung

„Mit der erneuten Absenkung der Beteiligung des Bundes an den kommunalen Kosten der Unterkunft für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bricht der Bund seine im Jahr 2004 gegebene Zusage, die kommunalen Gebietskörperschaften durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe dauerhaft zu entlasten“, ärgerte sich Landrat Wiswe, der Vorsitzende des Niedersächsischen Landkreistages, angesichts des vom Bund vorgelegten Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB II. „Obwohl die Kosten der kommunalen Gebietskörperschaften auf hohem Niveau stagnieren, soll der Bundesanteil von 31,2 % in 2007 über 28,6 % in 2008 auf nunmehr 25,4 % abgesenkt werden“ ergänzte Oberbürgermeister Mädge, der Präsident des Niedersächsischen Städtetages.

Hintergrund ist eine falsche Anpassungsformel, die nicht auf die kommunale Kostenbelastung abstellt, die insbesondere wegen der gestiegenen Energiekosten kaum gesunken ist. Vielmehr bildet die Grundlage die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die tatsächlich einen Rückgang zu verzeichnen hat. An der Finanzsituation der Kommunen im Bereich des SGB II hat dies aber praktisch nichts geändert.

Allein durch die erneute Absenkung verlieren die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen rd. 40 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2008. Entgegen der politischen Zusage einer bundesweiten Entlastung von 2,5 Mrd. Euro fehlen somit allein in Niedersachsen fast 150 Mio. Euro. Aus diesem Grunde forderten Landrat Wiswe und Oberbürgermeister Mädge die Landesregierung auf, dem Gesetzesvorhaben im Bundesrat nicht zuzustimmen und sich für eine realistische Bundesbeteiligung auf der Grundlage der tatsächlichen Kostenbelastung der kommunalen Gebietskörperschaften einzusetzen.



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70622_1557476_0 (PDF, 155 kB)


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