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Endfassung der Presseerklärung

P R E S S E M I T T E I L U N G

                         

                                                                                            Niedersächsischer Städtetag

Datum: 03.01.2006                                                                                                                       Nr.:  01/2006

Ansprechpartner:

NSGB:   Herr  Bullerdiek - Tel. 05 11  - 3 02 85-44, Mobil: 01 75 - 1 86 42 42

NST:       Herr  Krause– Tel. 05 11 - 3 68 94-16

Städten und Gemeinden geht das Geld aus!

11 Städte und Gemeinden klagen gegen das Land Niedersachsen

Rund die Hälfte der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise in Niedersachsen sind nicht mehr in der Lage, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Vielmehr werden von ihnen über 4 Milliarden Euro an Kassenkrediten aufgenommen, um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen. „Dies liegt nicht an mangelnder Sparsamkeit der Kommunen, die schon lange jeden Cent zweimal umdrehen. Vielmehr kürzt das Land Niedersachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern über Jahre drastisch seine Zuweisungen an die Kommunen, um seinen eigenen Haushalt in Schuss zu bringen“, erklärten der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Rainer Timmermann und der Präsident des Niedersächsischen Städtetages (NST), Martin Biermann, heute in Hannover.

Als Maßnahme gegen die zu Jahresbeginn 2005 wirksam gewordene Reduzierung der Finanzausgleichsmittel des Landes an die Städte, Gemeinden und Kreise unterstützen die beiden kommunalen Spitzenverbände gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde, die von 11 Städten und Gemeinden vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg geführt wird. „Die jetzige Landesregierung enthält durch diese Kürzung den Kommunen erneut 150 Mio. Euro im Jahre 2005 vor, nachdem die vorherige Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich bereits um 250 Mio. Euro reduziert hatte. Diese erneute Kürzung soll in den Folgejahren mit wachsenden Beträgen fortgesetzt werden. Angesichts ihres ungeschmälerten Aufgabenbestandes können die Städte und Gemeinden dies nicht verkraften“, sind sich Biermann und Timmermann einig.

Es klagen die Samtgemeinde Freden, die Stadt Göttingen, die Stadt Goslar, die Landeshauptstadt Hannover, die Samtgemeinde Holtriem, die Stadt Königslutter, die Samtgemeinde Lachendorf, die Stadt Neustadt am Rübenberge, die Stadt Nordenham, die Stadt Oldenburg und die Stadt Wolfenbüttel. Ziel der Klage ist es, eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu erreichen. Die Kommunen wollen damit erreichen, dass sie auch künftig, neben den Pflichtaufgaben, die sie für das Land wahrnehmen müssen, noch Geld für freiwillige Aufgaben, wie zum Beispiel die Pflege und Unterhaltung von Sportplätzen oder Schwimmbädern, für Freizeitangebote und Naherholung oder örtliche Kulturprojekte, aber auch für die Ausstattung der Feuerwehren, aufwenden können, ohne dafür Kredite aufnehmen zu müssen.

„Es käme der Abschaffung der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung gleich, wenn die Städte und Gemeinden künftig keine freiwilligen Leistungen mehr erbringen könnten“, sagten die Präsidenten beider Verbände.



Dokumente:

70622_671782_0 (PDF, 127 kB)


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Kontakt: krause@nst.de