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Anlage zur Presseinformation vom 5. Dezember 2007||Forderungen des NST zur neuen Wahlperiode

Forderungen des Niedersächsischen Städtetages

für die neue Wahlperiode

Vorbemerkung

Zu den Landtagswahlen erhebt der Niedersächsische Städtetag, der Verband für kreis­freie und kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die folgenden Forde­rungen:

Bildungspolitik

Mit den Celler Thesen haben die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtge­meinden deutlich gemacht,  dass sie bereit sind, in der Bildungspolitik eine noch stärkere und aktivere Rolle wahrzunehmen.

Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erwarten,

  • dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten, Schulstrukturen so flexibel anzu­pas­sen, dass nach den örtlichen Bedürfnissen alle Schulformen vorgehalten wer­den können;

  • dass im Rahmen eines zeitlich befristeten Modellversuchs die vollständige Kommu­nali­sierung von Grundschulen auf Antrag der Städte, Gemeinden und Samt­gemein­den erprobt wird;

  • dass das Land sich entsprechend den Absprachen auf Bundesebene gemeinsam mit dem Bund mit mindestens zwei Dritteln an den Investitionen und den Betriebskosten des Ausbaus der Krippenbetreuung beteiligt und die hierfür vorgesehenen Bundes­mittel ungekürzt an die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden weiterleitet;

  • dass das Land allen Kindern gleichwertige Bildungschancen bis zum Abschluss der all­gemeinen Schulbildung gewährleistet;

  • dass das Land sich zur Ausweitung der Ganztagsbetreuung an den Kosten der Mit­tags­verpflegung beteiligt.

Daseinsvorsorge

Die Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist geprägt durch eine Kombination von Gesetzesvollzug auf der einen und Daseinsvorsorge auf der ande­ren Seite. Die Daseinsvorsorge als typische Aufgabe vor allem deutscher Kommunen gerät aber immer stärker unter einen Druck zur Kommerzialisierung seitens der Europäi­schen Union und der niedersächsischen Landesregierung.

Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erwarten

· vom Landtag wie der Landesregierung der neuen Wahlperiode politische Initiativen zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge (einschließlich der Wasserver- und -entsorgung und der Abfallbeseitigung) als wesentlichem Element der kommunalen Selbstverwaltung wie auch ihre Stärkung in der Landesgesetzge­bung nach der Förderalismusreform;

· dass die Kommunalwirtschaft mit Stadtwerken, Nahverkehr und anderen Leistungen erhalten werden kann und die übermäßigen Anforderungen des § 108 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NGO wieder auf das hergebrachte Maß zurückgeführt werden.

· dass das Land alles unternimmt, um die Versorgungsdefizite mit Breitbandtechniken v. a. in ländlichen Bereichen zu beseitigen.

Raumordnung

Niedersachsen ist ein Land, das neben einigen Ballungsräumen eine breite Vielfalt unter­schiedlichster Strukturen aufweist; das System der zentralen Orte von Grund-, Mittel- und Oberzentren hat sich bewährt; es stärkt insbesondere die Mittelzentren, sichert die Grundzentren und erhält so die Attraktivität auch der ländlichen Regionen.

Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erwarten,

· dass das Zentrale-Orte-System als wichtigstes Grundgerüst der Raumordnung erhal­ten bleibt;

· dass Hersteller-Direktverkaufszentren nur in integrierter Lage in Oberzentren errichtet werden dürfen.

      Finanzen

Ohne angemessene Finanzausstattung verkommt kommunale Selbstverwaltung zu einer Verwaltung des Mangels und des Leistungsabbaus. Allein in den Jahren 2005/2006 haben sich die kommunalen Kassenkredite um 1,3 Mrd. Euro auf 4,5Mrd.Euro erhöht.

Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erwarten,

dass die Verbundquote des kommunalen Finanzausgleichs kurzfristig wieder auf den Prozentsatz vor der Absenkung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2005 (16,09 v. H.) angehoben wird und langfristig den niedersächsischen Kommunen im kommunalen Finanzausgleich eine Finanzausstattung gewährt wird, die dem Durchschnitt in den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland entspricht.



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