Forderungen des Niedersächsischen Städtetages
für die neue Wahlperiode
Zu den Landtagswahlen erhebt der Niedersächsische Städtetag, der Verband für kreisfreie und kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die folgenden Forderungen:
Mit den Celler Thesen haben die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden deutlich gemacht, dass sie bereit sind, in der Bildungspolitik eine noch stärkere und aktivere Rolle wahrzunehmen.
Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erwarten,
Die Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist geprägt durch eine Kombination von Gesetzesvollzug auf der einen und Daseinsvorsorge auf der anderen Seite. Die Daseinsvorsorge als typische Aufgabe vor allem deutscher Kommunen gerät aber immer stärker unter einen Druck zur Kommerzialisierung seitens der Europäischen Union und der niedersächsischen Landesregierung.
Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erwarten
· vom Landtag wie der Landesregierung der neuen Wahlperiode politische Initiativen zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge (einschließlich der Wasserver- und -entsorgung und der Abfallbeseitigung) als wesentlichem Element der kommunalen Selbstverwaltung wie auch ihre Stärkung in der Landesgesetzgebung nach der Förderalismusreform;
· dass die Kommunalwirtschaft mit Stadtwerken, Nahverkehr und anderen Leistungen erhalten werden kann und die übermäßigen Anforderungen des § 108 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NGO wieder auf das hergebrachte Maß zurückgeführt werden.
· dass das Land alles unternimmt, um die Versorgungsdefizite mit Breitbandtechniken v. a. in ländlichen Bereichen zu beseitigen.
Raumordnung
Niedersachsen ist ein Land, das neben einigen Ballungsräumen eine breite Vielfalt unterschiedlichster Strukturen aufweist; das System der zentralen Orte von Grund-, Mittel- und Oberzentren hat sich bewährt; es stärkt insbesondere die Mittelzentren, sichert die Grundzentren und erhält so die Attraktivität auch der ländlichen Regionen.
Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erwarten,
· dass das Zentrale-Orte-System als wichtigstes Grundgerüst der Raumordnung erhalten bleibt;
· dass Hersteller-Direktverkaufszentren nur in integrierter Lage in Oberzentren errichtet werden dürfen.
Ohne angemessene Finanzausstattung verkommt kommunale Selbstverwaltung zu einer Verwaltung des Mangels und des Leistungsabbaus. Allein in den Jahren 2005/2006 haben sich die kommunalen Kassenkredite um 1,3 Mrd. Euro auf 4,5Mrd.Euro erhöht.
Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erwarten,
dass die Verbundquote des kommunalen Finanzausgleichs kurzfristig wieder auf den Prozentsatz vor der Absenkung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2005 (16,09 v. H.) angehoben wird und langfristig den niedersächsischen Kommunen im kommunalen Finanzausgleich eine Finanzausstattung gewährt wird, die dem Durchschnitt in den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland entspricht.
70622_1228410_0 (PDF, 57 kB)
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