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"Pressemitteilung Nr. 3 / 2010||NST fordert Verfassungsänderung:||Scholz:: "Die Arbeitsgemeinschaften haben sich bewährt, die vorgesehene Zerschlagung ist die schlechteste aller Lösungen!""

Pressemitteilung Nr. 3 / 2010

NST fordert Verfassungsänderung:

Scholz:: „Die Arbeitsgemeinschaften haben sich bewährt, die vorgesehene Zerschlagung ist die schlechteste aller Lösungen!“

Grundgesetzänderung nötig, um Betreuung aus einer Hand zu erhalten

Hannover. Der Niedersächsische Städtetag fordert die Bundesregierung und die Niedersächsische Landesregierung auf, statt der momentan geplanten Neuorganisation der Jobcenter schnellstmöglich eine Verfassungsänderung zu ermöglichen. Hierbei sollten auch die so genannten Optionskommunen in ihrem Bestand abgesichert werden. Von den Oppositionsfraktionen des Bundestages erwartet der Niedersächsische Städtetag, dass sie einer solchen Verfassungsänderung die Hand reichen, ohne sie durch zusätzliche Änderungsforderungen zu torpedieren.

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz: „Wenn die sinnvolle Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand derzeit nicht vom Grundgesetz erlaubt wird, dann muss eben die Verfassung geändert werden!“ Die bisher betriebenen Arbeitsgemeinschaften zwischen örtlicher Agentur für Arbeit und der jeweiligen Kommunalverwaltung hätten sich bewährt, so Scholz weiter. Eine Zerschlagung bestehender Strukturen würde unweigerlich zu Verunsicherung, Doppelarbeit und Qualitätsverlusten führen: „Was Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen plant, sorgt für mehr Streit, mehr Bürokratie und damit auch für mehr Kosten.“

Viele Langzeitarbeitslose könnten nur dann optimal betreut werden, wenn die sozialpolitische Kompetenz der Kommunen von vornherein in die Fallbearbeitung einfließt. Auch die Umstellungskosten und laufenden Verwaltungsmehrkosten seien enorm: So habe ein Test ergeben, dass allein das Trennen von Akten und Vorgängen etwa 75 Minuten pro Fall dauern würde. Neben den zusätzlich entstehenden Personalkosten seien doppelte Computersysteme und mehr Räumlichkeiten nötig, ständige Abstimmungsfehler und daraus resultierende zusätzliche Widersprüche und Klagen nicht auszuschließen.

Letztendlich würde diese Behördenwillkür auf dem Rücken der Langzeitarbeitslosen ausgetragen. In kritischen Fällen gäbe es entweder Entscheidungen von der Stange oder langwierige Auseinandersetzungen um die endgültige Festlegung. Hier würde den Kommunen zugleich die fachliche Kompetenz genommen, wenn zukünftig die Agenturen stärker aktiv werden wollten. Auch zukünftig müsse es deswegen die so genannte „Hilfe aus einer Hand“ geben.

Das Ende des Jahres auslaufende Optionsmodell solle zugleich unbefristet verlängert werden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Bundesfinanzierung erhalten bleibe, so Scholz.

2. Februar 2010

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de.



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