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Niedersächsischer Städtetag Verband für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
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Presseinformation
NST begrüßt Entbürokratisierung
des Beamtenrechts in Niedersachsen
Das öffentliche Dienstrecht in Niedersachsen ist selbst für viele Beamte ein Buch mit sieben Siegeln, das rund 150 Laufbahnen beinhaltet – vom Gestütsanwärter über den Lebensmittelkontrollassistenten bis zur Sozialamtsfrau. Kaum jemand konnte bisher auch verstehen, warum bei einer Einstellung ins Beamtenverhältnis bisherige berufliche Erfahrungen und sonstige Qualifikationen des Bewerbers grundsätzlich bei der Besoldung nicht berücksichtigt werden konnten. Darüber musste bislang der Landespersonalausschuss befinden; die Kommune war außen vor.
Durch die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen in der Föderalismusreform eröffnen sich nun Gestaltungsspielräume für die Länder. „Die Entbürokratisierung des Beamtenrechts ist überfällig und wird vom Niedersächsischen Städtetag überaus begrüßt“, sagt NST-Präsident Dr. Martin Biermann. So solle künftig die Kommune darüber entscheiden, ob eine Laufbahnbefähigung vorliege, unterstreicht der kommunale Spitzenverband. Anstelle von 150 Laufbahnen strebe man nur noch zehn „gebündelte“ Fachrichtungen an sowie zwei Laufbahngruppen – mit und ohne Hochschulabschluss. Auch Regelungen über Besoldung und Versorgung fielen in die Landeskompetenz.
Der NST fordert bei der anstehenden Reform des Beamtenrechts auch, dass die Altersgrenze bei Hauptverwaltungsbeamten (bisher: Vollendung 68. Lebensjahr) entfällt. Bürgermeister und Ländräte werden ohnehin direkt gewählt, heißt es in der Begründung. „Adenauer hätte mit dieser Einschränkung zwar Kanzler werden, aber nicht Oberbürgermeister von Köln bleiben können“, so Biermann scherzhaft. Zudem macht der NST sich dafür stark, dass Hauptverwaltungsbeamten auch die Wahl in Kreistage ermöglicht wird, um gemeindliche Belange besser vertreten zu können. „Landkreise sind schließlich Gemeindeverbände“, betont Biermann.
Der NST wird seine Vorschläge der niedersächsischen Landesregierung unterbreiten und das künftige Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgen.
05.12.07
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