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Mitgliedschaft

Laut Satzung können dem Niedersächsischen Städtetag angehören:
  • jede Stadt, Gemeinde und Samtgemeinde in Niedersachsen
  • andere kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige kommunale Zusammenschlüsse und Unternehmen als ordentliche oder außerordentliche Mitglieder.

Der Mitgliedsbeitrag für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden bemisst sich nach der Einwohnerzahl:

  • Mitglieder, die auch unmittelbare Mitglieder des Deutschen Städtetages sind, zahlen 0,48 Euro je Einwohner.
  • Mitglieder, nicht nicht unmittelbare Mitglieder des Deutschen Städtetages sind, zahlen 0,51 Euro je Einwohner.

Der Beitrag der weiteren Mitglieder wird durch das Präsidium festgelegt.

Neue Mitglieder können auf schriftlichen Antrag aufgenommen werden. Über die Aufnahme beschließt das Präsidium.