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Presseinformation Nr. 30 / 2018: "Rote Laterne" bei der BTHG-Umsetzung muss Niedersachsen zügig abgeben!

Mangels Ausführungsgesetz und klarer Aufgabenverteilung können Kommunen in Niedersachsen bis heute nicht mit den erforderlichen Vorbereitungen zur Umsetzung des Bundesteilhabgesetzes für Menschen mit Behinderung (BTHG) beginnen. Diese Situation sei für die betroffenen Menschen nicht hinnehmbar, so

der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz, Oberbürgermeister Klaus Mohrs (Wolfsburg): Das Land muss hier unverzüglich tätig werden. Die Kommunen sind auf entsprechende landesgesetzliche Regelungen angewiesen!“

Obwohl die Kommunen bereits aktiv auf Weisung des Landes das neue Bedarfsermittlungsverfahren anwenden, habe das Land bis heute noch nicht geklärt, wie die künftige Zuständigkeiten und die Kostenerstattung aussehen soll. Oberbürgermeister Klaus Mohrs führt hierzu weiter aus: „Für Kommunen bedeutet dies erhebliche Mehrausgaben. Das zusätzliche Personal wird derzeit von den Kommunen ´vorfinanziert´, dafür erwarten wir einen Ausgleich vom Land.“

„Die Menschen mit Behinderungen und ihre Familien gehen aufgrund der neuen Leistungsregelungen ab 2020 fest von einer Leistungsverbesserung aus“, so der gastgebende Oberbürgermeister, Jürgen Krogmann (Oldenburg): „Daher wäre es nicht zu verantworten, wenn ab 2020 nicht einmal die bisherigen Teilhabeleistungen gewährleistet werden können.“ Nach der jetzigen Rechtslage dürften die Kommunen ab dem 01.01.2020 keine Eingliederungshilfeleistungen gewähren. „Uns bleibt nicht viel Zeit, um mit Vorbereitungen vor Ort endlich beginnen zu können!“, so Jürgen Krogmann.

Alle Bundesländer außer Niedersachen und Bremen haben bereits entsprechende Ausführungsgesetze beschlossen oder zumindest Entwürfe dazu vorgelegt. „Die rote Laterne muss das Land hier schnell abgeben!“, so Oberbürgermeister Klaus Mohrs (Wolfsburg).

Hintergrund:

Schon seit dem 30.12.2016 gilt in Deutschland das neue Bundesteilhabegesetz. Diese Reform führt zur größten sozialpolitischen Umstrukturierungen seit Jahrzehnten, die insbesondere die Kommunen als ausführende Stellen vor große Herausforderungen stellt. Ziel des Gesetzes ist es, ein modernes Leistungsrecht zu schaffen und dadurch die Lebenssituation vieler Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern und in vielen Lebensbereichen spürbar zu unterstützen, zum Beispiel in der Frühförderung behinderter Kinder oder der Berufstätigkeit erwachsener Menschen mit Behinderung. Das Gesetz besteht aus unterschiedlichen Teilen. Einige Teile gelten schon jetzt und müssen vor Ort umgesetzt werden. Andere werden erst 2020 in Kraft treten, es müssen jedoch organisatorische und personelle Umstellungen in den Kommunen erfolgen, die komplex, teuer und zeitaufwendig sind.  

23. Oktober 2018

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

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