Arning führte weiter aus: „Wir erwarten heute eine verfassungsfeste Einigung, die in dem Zeitkorridor bis Ende 2024 umsetz- und administrierbar ist. Die Städte und Gemeinden möchten ihr Hebesatzrecht behalten, damit aber keine Defizite bei der Bewertung der Grundstücke kompensieren müssen. Innerkommunale Wertstufen bei den Hebesätzen halten wir nicht für sachgerecht.“
Sollte sich heute keine Lösung ergeben, sieht der Niedersächsische Städtetag das Land und Minister Hilbers in der Pflicht: „In diesem Fall muss das Land Niedersachsen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung die Möglichkeit für Städte und Gemeinden schaffen, auch künftig Grundsteuer zu erheben. Wenn die Verhandlungen auf Bundesebene heute zu keinem Ergebnis führen, benötigen wir einen Plan-B. Den Kommunen ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Bundes- aber auch von der Landesregierung immer wieder signalisiert worden, dass es nicht zu einem Einnahmeausfall bei der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden kommen wird.“, sagte Dr. Arning abschließend. Hannover, den 1. Februar 2019
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Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de
Dirk-Ulrich Mende, Mobil: 0172 / 53975-22, E-Mail: mende@nst.de
Presseinformation Nr. 26 / 2019 (PDF, 141 kB)
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