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Ratstelegramm vom 19. November 2015


 
1.   Überschreitung der Gruppengrößen in Kindergärten 
 

Es sind wiederholt Anfragen an die Geschäftsstelle gerichtet worden, ob es möglich sei, Ausnahmen von den in der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (DVO-KitaG) gesetzten Standards zu gewähren. Insbesondere ging es in diesem Zusammenhang um die Frage, ob die Gruppengrößen auch die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 als Höchstgrenze festgesetzten 25 Kinder übersteigen könne.
 
Diese Frage ist von der Geschäftsstelle an das Niedersächsische Kultusministerium (MK) herangetra­gen worden. Frau Staatssekretärin Huxhold hat in diesem Zusammenhang mehrfach erklärt, dass das MK derzeit nicht beabsichtige, die DVO-KitaG zu ändern. Sie hat aber mittlerweile die zuständigen Fachdienste der Landesschulbehörde aufgefordert, etwaige Anträge konstruktiv zu begleiten.
 
Aus Sicht der Geschäftsstelle ist dies natürlich nur die zweitbeste Lösung. Denn mit Blick auf die rest­riktive Genehmigungspraxis der Fachdienste dürfte sich damit in der Praxis wenig ändern.
 
 

2.   10.000 zusätzliche Stellen in der Flüchtlingsarbeit im Bundesfreiwilligendienst
 

Zum 1. Januar 2016 werden 10.000 zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst geschaffen, die ihren Schwerpunkt in der Flüchtlingsarbeit haben sollen. Mit Artikel 5 des zum 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wird das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) um den § 18 - mit Flüchtlingsbezug - ergänzt. Die Ergänzung ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
 
Bis zu 10.000 Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug sind pro Jahr möglich. Erste Vereinbarungen können mit Einsatzbeginn 1. Dezember 2015 geschlossen werden. Über Sonderregelungen für die­sen Dienst gelten abweichend vom Regel-BFD Sonderregelungen. Über diese hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die Einsatzstellen bereits informiert.
 
 
3.   Umfrage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
 
Im August 2015 hatte die Geschäftsstelle eine Umfrage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch unsere Mitglieder initiiert. An dieser Umfrage haben sich 92 Gebietskörperschaften und damit ¾ unserer Mitglieder beteiligt. Die Ergebnisse der Umfrage dürfen daher als repräsentativ bezeichnet werden. 75 dieser 92 Mitglieder erheben Straßenausbaubeiträge, während 15 dies nicht tun. Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal Zellerfeld sowie die Stadt Melle konnten im Rahmen des von der Geschäftsstelle vorgegebenen Schemas nicht eindeutig zugeordnet werden. Die Umfrage zeigt, dass Straßenausbaubeiträge nach wie vor das mit Abstand gängigste Finanzmittel zur Refinanzierung kommunaler Aufwendungen bei Straßenausbaumaßnahmen sind.
 
 
4.  Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
 
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in die Verbandsbeteiligung gegeben. Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (§ 6 b NKAG - neu). Der Vorteil von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen liegt darin, dass die Beitragsschuldner mit deutlich geringeren Beiträgen im nur zwei- bis dreistelligen Eurobereich – allerdings jährlich wiederkehrend – herangezogen werden. Der Widerstand der Bürgerinnen und Bürger gegen Straßenausbaumaßnahmen dürfte daher nicht nur abnehmen; die Bürgerinnen und Bürger dürften sich vielmehr nach der Einführung von wiederkehren­den Straßenausbaubeiträgen verstärkt für Straßenausbaumaßnahmen in ihren Wohnvierteln ein­setzen. Der Druck auf die Kommunalpolitik dürfte insoweit also steigen. Mit der jährlichen, anstelle einer anlassbezogenen, Beitragsberechnung und –erhebung dürfte ein höherer Verwaltungsaufwand einhergehen. Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag wird den einmaligen Beitrag nicht ersetzen, sondern bietet lediglich eine weitere Alternative bei der Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen. Ob die Kommune von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss sie selbst entscheiden.
 
 
5.  Tourismus- und Fremdenverkehrsbeitrag
 
Mit demselben Gesetzentwurf soll auch das Recht der Fremdenverkehrs- und Kurbeiträge (§ 9 und 10 NKAG) umfassend reformiert werden: Die touristischen Begriffsbestimmungen sollen geändert wer­den. Aus dem Fremdenverkehrsbeitrag wird der Tourismusbeitrag, aus dem Kurbeitrag der Gästebei­trag. Das Erhebungsrecht soll nicht länger auf sog. prädikatisierte Gemeinden beschränkt bleiben. Einen Tourismus- und Gästebeitrag dürfen künftig auch sonstige Tourismusgemeinden erheben die über überregional bekannte und herausragende Sehenswürdigkeiten oder Sport- und Freizeitanlagen verfügen. Darüber hinaus dürfen auch Kosten für Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennah­verkehr in den umlagefähigen Aufwand des Gästebeitrags einbezogen werden. Hintergrund ist, dass viele Gemeinden den Touristen die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs unter Vorlage einer Gästekarte ermöglichen wollen. Dies soll über den Gästebeitrag refinanziert werden können.
 
 
6.   Kommunaler Finanzausgleich – Gutachten des Niedersächsischen Instituts für Wirtschafts­forschung (NIW): Novellierung des horizontalen Finanzausgleichssystem in Niedersachsen
 
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat das o.g. Gutachten veröffentlicht. Zu den Nivellierungshebesätzen (§ 11 NFAG) und zur Hauptansatzstaffel (§ 5 NFAG) unterbreiten die Gut­achter zwei Umsetzungsvorschläge: Danach sollte entweder von einer Änderung des § 11 NFAG ab­gesehen werden und dann auch keine Erhöhung der Hauptansatzstaffel erfolgen, oder in § 11 NFAG eine Gleitzone zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern eingeführt werden bei gleichzeitiger Erhö­hung des Hauptansatzes bei 50.000 Einwohnern auf 130 %. Eine Stellungnahme unseres Verbandes zu diesen Vorschlägen wird - ggf. ganz oder teilweise im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kom­munalen Spitzenverbände - im Rahmen der zuständigen Gremien (Finanz- und Wirtschaftsaus­schuss, geschäftsführendes Präsidium und Präsidium) abgestimmt werden.
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Heiger Scholz
Hauptgeschäftsführer


Dokumente:

Ratstelegramm November 2015 (PDF, 21 kB)


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Kontakt: s.behla@nst.de