Hilfsnavigation
Wappen Niedersächsischer Städtetag
Volltextsuche

Seiteninhalt

Ratstelegramm vom 16. Februar 2016


 
 
1.   Save the Date: 3. Ratsmitgliederkonferenz am 28. Mai 2016 in Hannover
 

Nach den großen Erfolgen der letzten beiden Ratsmitgliederkonferenzen werden wir auch in diesem Jahre eine Konferenz für alle Ratsmitglieder durchführen. Bitte merken Sie sich schon heute den Termin vor:
 
28. Mai 2016, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, in Hannover.
 
Die Einladung mit entsprechenden Informationen über Inhalte, Ablauf und Ort wird rechtzeitig vor der Sitzung zugesandt.
 
 
 
2.   Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 28. Januar 2016
 
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden gemeinsamen Beschluss:
 
1. Für diejenigen, die ein Bleiberecht haben, gilt es, Integration aktiv zu gestalten. Denn eine erfolg­reiche Integration ist auch im Hinblick auf den demografischen Wandel eine Chance für alle und wird von vielen gesellschaftlichen Verantwortungsträgern unterstützt. Die Bundeskanzlerin und Regie­rungschefinnen und Regierungschefs der Länder sprechen sich deshalb für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Integrationskonzept für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive aus. Es bedarf dazu einer kontinuierlichen Anpassung der Regelsysteme und der Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Sprachförderung, Integrationskurse, Bildung, Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt sowie beim Wohnungsbau. Sie werden sich zügig über die erforderlichen Schritte verständigen; hierzu wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet, die bis Ende Februar 2016 erste Eckpunkte und bis Ende März 2016 ein Konzept unterbreitet.
 
Das Gelingen der Integration einer so großen Zahl von Menschen, die aus anderen Kulturen und Rechtssystemen kommen, setzt unabdingbar ein deutliches Eintreten für die Werte und Verfassungs­normen unseres Rechtsstaates voraus. Unser demokratisches Gemeinwesen basiert auf den Men­schen- und Bürgerrechten des Grundgesetzes. Bürgerinnen und Bürger setzten sich auf ihrer Grund­lage mit vorbildlichem demokratischem Engagement für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ein. Diese Werte gilt es zugleich wirksam zu schützen. Auch vor dem Hintergrund der stärkeren Inan­spruchnahme von Polizei und Ländern bleibt der Staat Garant für die öffentliche Sicherheit in unse­rem Land. Sicherheitslücken dürfen nicht entstehen.
 
 
2. In Anbetracht der erheblich gestiegenen und voraussichtlich weiter steigenden Zahl von ausreise­pflichtigen Ausländern werden Bund und Länder ihre Maß-nahmen im Bereich der Rückführung weiter verstärken. Nötig ist eine intensivere Kooperation zwischen den beteiligten Stellen ebenso wie eine zusätzliche Erhöhung der Anstrengungen aller beteiligten Akteure. Wer keinen Schutzbedarf geltend machen kann, muss das Land so zügig wie möglich verlassen.
 
Alle staatlichen Ebenen bauen ihre administrativen und personellen Kapazitäten aus. Die Förderung freiwilliger Rückkehr soll verstärkt werden. Angebote zur Rückkehrhilfe sollten aktiv an Zuwanderer ohne Bleibeperspektive herangetragen werden. Für den Fall, dass Ausreisepflichten nicht freiwillig erfüllt werden, wird entschlossen von gesetzlich eröffneten Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Abschiebung Gebrauch gemacht. Nötig ist eine weitergehende Zentralisierung der Rückführungspro­zesse mit einheitlichen Ansprechpartnern überall dort, wo Bund und Länder unmittelbar zusammenar­beiten. Wo nötig, sollen verbleibende gesetzliche Rückführungshindernisse beseitigt werden.
 
Der Bund wird seine Rückführungspolitik gegenüber wichtigen Herkunftsstaaten fortentwickeln. Die Akzeptanz von EU-Laissez-Passer-Dokumenten bleibt gegen-über allen Herkunftsstaaten ein priori­täres Ziel. Bei der Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten muss im Rahmen eines umfassenden Ansatzes in allen Politik-bereichen verstärkt berücksichtigt werden, in welchem Umfang diese Staaten bei Rückführungen kooperieren. Vonnöten ist darüber hinaus eine Verschlankung der bilateralen Rückführungsprozesse im Verhältnis zu Herkunftsstaaten.
 
Bund und Länder bitten die Bund-Länder-Koordinierungsstelle Asyl die Rückführung zu koordinieren und
 
-   Fortschritte bei Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zu messen,
-  Handlungsdefizite zu identifizieren,
-   weitere Handlungserfordernisse festlegen und konkrete Handlungs-empfehlungen zu geben,
-   die Kooperation zwischen allen beteiligten Stellen zu verbessern,
-   das aktuelle Migrationsgeschehen zu beobachten und hieraus abgeleitet rückführungspoliti­sche Prioritäten festzulegen,
-   ein rückführungspolitisches Meldesystem einzurichten.
 
Hierbei wird auf die Arbeit der Bund-Länder-Koordinierungsstelle „Integriertes Rückkehrmanagement“, die Bund-Länder-AG Rückführung und die Organisationseinheit Passersatzbeschaffung beim Bun­despolizeipräsidium aufgebaut.
 
Protokollerklärung Thüringen
Die Beschleunigung der Asylverfahren neu ankommender Menschen ist richtig und verschafft klare Perspektiven. Für die Menschen, die durch die viel zu langen Verfahren der Vergangenheit keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben (Kettenduldungen, ohne legalen Status, unentschiedene Fälle), aber bereits seit Jahren in Deutschland sind und sich bereits integriert haben, können beschleunigte Rückführungen nicht mehr greifen. Diese Menschen brauchen ein sicheres Bleiberecht über eine Alt­fallregelung.
 
 

3.   „Handeln für Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit“
Das Engagement der Kommunen in Niedersachsen
Regionalveranstaltungen für Kommunen:   Hannover, am 26. April 2016,
 Oldenburg, am 25. Mai 2016
 

Die Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) führte in Kooperation mit der Niedersächsischen Staatskanzlei und den kommunalen Spitzenverbänden im Auftrag der Service­stelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) der Engagement Global eine Befragung zum entwick­lungspolitischen Engagement niedersächsischer Kommunen durch. Die Befragung ist mittler­weile weitgehend abgeschlossen.
 
Nun möchte die SKEW gerne die Ergebnisse der Befragung vorstellen und Ihre Meinung dazu einho­len. Darüber hinaus möchte sie mit Ihnen darüber diskutieren, wie sie Kommunen bei ihrem Engage­ment noch stärken kann. Praxisbeispiele aus Kommunen werden dazu dienen, sich ein konkretes Bild zu nachhaltiger Entwicklung zu verschaffen.
 
Dazu finden zwei Regionalveranstaltungen statt: Am 26.04.2016 in Hannover und am 25.05.2016 in Oldenburg, jeweils von 9.30 bis 16.00 Uhr.
 

Die Veranstaltungen finden statt in Kooperation mit der Niedersächsischen Staatskanzlei und werden vom Niedersächsischen Städtetag, dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und vom Niedersächsischen Landkreistag unterstützt.
 
Weitere Informationen und das Programm werden sie mit einem der Ratstelegramme Ende März oder Anfang April erhalten.
 
 
 
4.   Niedersächsischer Städtetag?- -GEFÄLLT MIR!
 

 
Erhalten Sie Informationen, Hinweise, Positionen, Beschlüsse ab sofort auch über facebook. Mit einem „Gefällt mir“-Klick auf unserer neuen Seite ist dies möglich.
 
Gern können Sie diese Seite auch teilen oder Ihre „Freunde“ einladen, die Seite ebenfalls zu liken.
 
    http://www.facebook.com/niedersaechsischerstaedtetag  
 
 

5.   Internetseiten des Niedersächsischen Städtetages neu aufgelegt
 
Auch die Internetseiten des Niedersächsischen Städtetages sind neu gestaltet worden. Unter der In­ternetadresse http://www.nst.de finden sich Informationen zum Verband und aktuelle Neuigkeiten.
 

Unter anderem sind unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ auch die monatlichen Ausgaben dieses Ratstelegramms und der Verbandszeitschrift NST-Nachrichten zu finden.
 

Die Verbundenheit mit seinen Mitgliedern wird durch die wöchentliche wechselnde Darstellung des Rathauses einer Mitgliedsstadt, -gemeinde oder –samtgemeinde dokumentiert. Den Anfang macht in dieser Woche das Rathaus der Stadt Aurich.
 
Wesentliche technische Neuerung ist die optimierte Darstellung für alle Endgeräte. Egal ob PC, Tablet oder Smartphone – die neuen Seiten werden immer auf die Größe des Bildschirms angepasst.
 
 
6.   Ausschreibung der Stellen für Schulsozialarbeit
 
Die Landesschulbehörde schreibt derzeit die aus dem Nachtragshaushalt 2015 zugesagten 100 Stel­len für die Schulsozialarbeit aus.
 
Die Stellenausschreibungen und –verteilung können auf der Internetseite der Landesschulbehörde ( www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de ) eingesehen werden.
 
Das Kultusministerium hat die Verteilung der Stellen auf die Landkreise und kreisfreien Städte auf Grundlage einer Abfrage im November 2015 bei den Schulen vorgenommen. Abgefragt wurde die Anzahl der Neuzugänge in den letzten acht Monaten ohne oder mit ge­ringen Deutschkenntnissen. Die Verteilung der Stellen erfolgte nach folgenden Kriterien:
 
Anzahl der zugewiesenen Stellen:
 
unter 100  = 1 Stelle
100 – 600  = 2 Stellen
601 – 1.000  = 3 Stellen
über 1.000   = 4 Stellen

Kriterien für die Auswahl der Schulen waren:
Grundschule
vorwiegend Ganztagsschule
Schule mit hohen Flüchtlingszahlen
Keine pädagogischen Mitarbeiter an GTS im (Landesdienst)
 
Die Zuweisung der Stellen erfolgte ausschließlich in der Verantwortung des Landes, von den Kom­munen war nichts zu veranlassen.
 


Mit freundlichen Grüßen

Heiger Scholz
Hauptgeschäftsführer


Dokumente:

Ratstelegramm vom 16. Februar 2016 (PDF, 218 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 1.8 MB)


Kontakt: s.behla@nst.de