Sehr geehrte Damen und Herren!
1. Breitbandausbau in Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat eine Broschüre zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus in Niedersachsen herausgegeben. In der Broschüre werden die niedersächsische Breitbandstrategie und das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachen (b|z|n) vorgestellt. Hinsichtlich der Förderung werden das Betreibermodell und das Zuschussmodell vorgestellt und Umsetzbeispiele dargestellt. Abschließend werden technologische Grundlagen erläutert. Die Broschüre ist im Internet unter http://tnyurl.de/wtdhv abrufbar.
2. Bundeskabinett verabschiedet Konzept zur „Zivilen Verteidigung“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns wie folgt informiert:
„Die Bundesregierung hat ein neues Zivilschutz-Konzept verabschiedet. Darin werden nach mehr als 20 Jahren vorbereitende Maßnahmen für die zivile Verteidigung und Notfallvorsorge des Bundes an die aktuelle sicherheitspolitische Lage angepasst. Der Schutz der Bevölkerung, deren Versorgung mit den notwendigen Gütern und Leistungen sowie die Aufrechterhaltung der Staatsund Regierungsfunktionen sind die dabei wesentlichen Leitziele.
Neben staatlichen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen wird auch auf die Fähigkeit der Bevölkerung, sich selbst zu schützen, gesetzt und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Während ein konventioneller Angriff auf das deutsche Staatsgebiet weiter als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, werden neue Angriffspunkte vor allem in der Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur, die Ressourcen-Abhängigkeit moderner Gesellschaften sowie Angriffe im Cyberraum gesehen. Aus kommunaler Sicht wird die Anpassung des Konzepts an die neuen Bedrohungslagen begrüßt. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen weiterhin in enger Abstimmung mit den Kommunen, ihren Behörden und den vielen ehrenamtlichen Einsatzkräften erfolgen. Wesentlich ist, die Bürger ausreichend zu informieren und aktiv einzubinden. Das Bundeskabinett hat eine neue „Konzeption Zivile Verteidigung“ beschlossen. Darin werden Arbeitsabläufe für den Spannungs- oder Verteidigungsfall festgelegt. Das Konzept wird nach mehr als 20 Jahren auf einen neuen Stand gebracht. Die letzte ressortübergreifende Neukonzeption der Zivilen Verteidigung stammt aus dem Jahr 1995. Auf das neue Konzept hatte sich die Bundesregierung auch bereits im Koalitionsvertrag geeinigt. Die Strategie folgt der Bedrohungseinschätzung des im Juli beschlossenen sicherheitspolitischen Weißbuchs der Bundesregierung. Ein konventioneller Angriff auf das deutsche Staatsgebiet wird darin weiter als unwahrscheinlich eingeschätzt. Neue Herausforderungen und Angriffspunkte gegenüber der Lage 1995 stellen danach vor allem die wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur wie die Wasser- und Stromversorgung, die Ressourcen-Abhängigkeit moderner Gesellschaften, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie die Gefahr großer Terroranschläge und Angriffe im Cyberraum, dar.
Wesentliche Inhalte
Eine Gefahrenlage erfordere eine zügige und effektive Reaktion. Dazu brauche es klare Planungen und Reaktionsmechanismen, die rechtzeitig vorbereitet werden müssen. Das neue Konzept regelt vor dem Hintergrund im Wesentlichen vier Aufgaben: die Aufrechterhaltung der DStGB Aktuell 3416 vom 26. August 2016 5 Staats- und Regierungsfunktionen, den Schutz der Bevölkerung, die Versorgung mit den notwendigen Gütern und Leistungen, die sonstige Unterstützung der Streitkräfte bei der Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit. Das neue Zivilschutzkonzept sieht für den Spannungs- und Verteidigungsfall Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung vor. Darunter fallen die Bereiche Trinkwasser, Ernährung und medizinische Versorgung. Hier ist eine Reihe von Maßnahmen des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vorgesehen, wie etwa die Notversorgungen an Trinkwasser, Nahrung, Medizin und Energie, mit bestehenden und neuen Warnsystemen, mit Evakuierungsmaßnahmen, dem Schutz von Kulturgütern und vielem mehr.
Während der Bund im Verteidigungsfall dafür zuständig ist, die Bevölkerung zu schützen, obliegt der Katastrophenschutz in Friedenszeiten, etwa bei Naturkatastrophen, großen Unglücken oder Epidemien der Zuständigkeit der Länder. Auch im aktuellen Konzept wird die Fähigkeit der Bevölkerung, sich selbst zu schützen, als Basisfähigkeit des Zivilschutzes bezeichnet. Aus diesem Grund spricht das Zivilschutzkonzept eine Empfehlung an die Bürgerinnen und Bürger aus. Dazu gehört, dass die Bürger einen Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen parat haben, ebenso Kerzen und Taschenlampen, eine Bargeld-Reserve und ein batteriebetriebenes Radio mit Ersatzbatterien. So empfiehlt es der kostenlose Ratgeber für den Katastrophenfall, den das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), schon seit vielen Jahren herausgibt.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Die Reserven an Pockenimpfstoffen und Antibiotika sollen aufgestockt werden.
• Geprüft werden soll, ob der Bund einen Vorrat an ABCSchutzanzügen (‚Atem- und Körperschutz‘) für die Bevölkerung aufbauen muss.
• Droht Gefahr, soll über Radio, TV, Sirenen, Lautsprecherdurchsagen und in der Deutschen Bahn gewarnt werden – aber auch per SMS und übers Internet (‚Weckeffekt‘).
• Ausreichende CBRN-Detektionsfähigkeiten sollen zeitnah und an gefährdeten Orten (beispielsweise Standorte der einschlägigen Industrie) ortsnah verfügbar sein. Der Bund ergänzt die Vorhaltungen der Länder und Kommunen mit zusätzlicher Ausstattung und Ausbildung für den Zivilschutz.
• Die Länder sind verantwortlich für die Einrichtung und den Betrieb von Notunterkünften und Verpflegungsstellen.
• Diskutiert wird auch eine ‚eigene Nahrungsmittelreserve‘ beim Bund bzw. der Ausbau von Reserven von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Derzeit wird der durchschnittliche Bedarf für zwei Wochen DStGB Aktuell 3416 vom 26. August 2016 6 vorrätig gehalten. Dieser könnte aber in Notsituationen sprunghaft ansteigen.
• Bund und Länder arbeiten an einem ‚Gesamtkonzept Notstrom‘, um die Minimalversorgung an Energie zu sichern. Im Krisenfall soll die Bundesnetzagentur in der Lage sein, über ‚Abschaltungen oder die bevorrechtigte Versorgung lebenswichtiger Einrichtungen‘ Strom zu regulieren, also zu bestimmen, wo Strom hingeleitet wird bzw. eben nicht.
• An 140 Standorten wird Erdöl bzw. Erzeugnisse (Benzin) für eine Vollversorgung von 90 Tagen gelagert.
• Nach dem Durchzug radioaktiver Luftmassen müssen die Länder Nahrungs- und Futtermittel-Proben auf Verseuchung prüfen.
• In Notsituationen soll es erlaubt sein, Regenwasser im Bad und für die Toilettenspülung zu benutzen.
• Die Regierung setzt zudem auf die ‚Eigenverantwortung und Selbstschutzfähigkeiten‘ der Bevölkerung. Sie empfiehlt eine Hausapotheke (mit Mundschutz) sowie Vorrat an u.a. warmen Decken, Kohle, Holz, Kerzen, Taschenlampen, Batterien, Streichhölzer, geladenen Akkus und Bargeldreserven.
Die ‚Konzeption Zivile Verteidigung‘ ist abrufbar unter:
Hintergrund
Die ‚Konzeption Zivile Verteidigung‘, wie das 70 Seiten starke Papier überschrieben ist, geht zurück auf einen Auftrag des Bundestags: Der Haushaltsausschuss forderte 2012, ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erstellen, nachdem zuvor der Bundesrechnungshof das Fehlen eines solchen beanstandet hatte. Es basiert auf der Bedrohungseinschätzung der Bundesregierung, wie sie jüngst im Weißbuch zur Sicherheitspolitik festgehalten wurde. 1995, als das Konzept zuletzt grundlegend aufgesetzt wurde, waren die Voraussetzungen andere. Die Zeit damals war geprägt vom Ende des Kalten Krieges und der sicherheitspolitischen Entspannung. In der Folge wurden auch bundeseigene Strukturen und Einrichtungen der Zivilen Verteidigung abgebaut und durch die Nutzung der Katastrophenschutz- Ressourcen der Länder ersetzt. 2002, nach den Terroranschlägen vom 11. September, wurde durch eine ‚Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland‘ das alte Konzept ersetzt. Ziel war jedoch lediglich eine bessere Unterstützung der Länder durch den Bund im möglichen Katastrophenfall, keine Aktualisierung der Grundlagen allgemein.
Einschätzung
Für den DStGB ist der Schutz der Bevölkerung in den Städten und Gemeinden insbesondere in Anbetracht neuer Bedrohungslagen weiterhin ein Thema von besonderer Relevanz. Die Gefährdungslage in Deutschland hat sich seit den 90er Jahren grundlegend verändert. Die ansteigende Zahl an Terroranschlägen und Naturkatastrophen in Europa und DStGB Aktuell 3416 vom 26. August 2016 7 in der restlichen Welt lassen katastrophale Ereignisse auch in Deutschland immer näher rücken. Naturkatastrophen sind hier längst Realität geworden. Die jüngsten Hochwasser- und Extremwetterereignisse haben gezeigt, wie wichtig eine Vorsorge-Strategie zum Schutz der Bevölkerung zwischen Bund, Ländern Kommunen ist. Es kommt darauf an, das Bewusstsein für die Gefahren, aber auch die Möglichkeiten der praktischen Vorbereitungen auf den Ernstfall zu schärfen. Hinzu kommt, dass Ausfälle kritischer Infrastrukturen z.B. im Bereich der Energie- und Wasserversorgung, im Verkehr und der Informations- und Kommunikationstechnologien in der Folge der Katastrophen und Notlagen zunehmend wahrscheinlicher werden. Ein neues Risiko stellen in dem Zusammenhang Angriffe im Cyberraum dar.
Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung ein neues an die aktuellen Gefährdungspotenziale angepasstes, Zivilschutzkonzept erarbeitet hat, mit dem vorausschauend Risiken besser identifiziert und hierauf aufbauend gezielter Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene sowie auf kommunaler Ebene ergriffen werden können. Dies ist von der aktuellen Debatte zur inneren Sicherheit in Deutschland vor dem Hintergrund aktueller Gewalttaten in mehreren Städten und der erhöhten Terrorgefahr vorerst losgelöst zu betrachten.
Aus Sicht des DStGB ist es unerlässlich, dass die Umsetzung des Zivilschutz-Konzeptes unter enger Einbindung der Kommunen erfolgt, um alle Verantwortlichen vor Ort - kommunale Behörden, ihre Mitarbeiter, ehrenamtliche Einsatzkräfte und Organisationen sowie die Bürger vor Ort – auf den Umgang mit Krisensituationen vorzubereiten und die Sicherheitsstrukturen vor Ort stärken zu können. Die Information und die aktive Einbindung der Bürger vor Ort ist dabei eine wesentliche Voraussetzung. Bund und Länder müssen die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgaben weiterhin tatkräftig unterstützen.“
Mit freundlichen Grüßen
Hauptgeschäftsführer
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