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Ratstelegramm vom 15. September 2016

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

1.    Breitbandausbau in Niedersachsen

 

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat eine Bro­schüre zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus in Niedersachsen herausgegeben. In der Broschüre werden die niedersächsische Breitbandstrategie und das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachen (b|z|n) vorgestellt. Hinsichtlich der Förderung werden das Betreiber­modell und das Zuschussmodell vorgestellt und Umsetzbeispiele dargestellt. Abschließend werden technologische Grundlagen erläutert. Die Broschüre ist im Internet unter http://tnyurl.de/wtdhv abrufbar.

 

 

2.    Bundeskabinett verabschiedet Konzept zur „Zivilen Verteidigung“

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns wie folgt informiert:

 

„Die Bundesregierung hat ein neues Zivilschutz-Konzept verabschiedet. Darin werden nach mehr als 20 Jahren vorbereitende Maßnahmen für die zivile Verteidigung und Notfallvor­sorge des Bun­des an die aktuelle sicherheitspolitische Lage angepasst. Der Schutz der Bevölkerung, deren Versorgung mit den notwendigen Gütern und Leistungen sowie die Aufrechterhaltung der Staats­und Regierungsfunktionen sind die dabei wesentlichen Leit­ziele.

 

Neben staatlichen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen wird auch auf die Fä­higkeit der Bevölkerung, sich selbst zu schützen, gesetzt und entsprechende Empfehlun­gen ausgespro­chen. Während ein konventioneller Angriff auf das deutsche Staatsgebiet weiter als unwahr­scheinlich eingeschätzt wird, werden neue Angriffspunkte vor allem in der Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur, die Ressourcen-Abhängigkeit moderner Ge­sellschaften sowie Angriffe im Cyberraum gesehen. Aus kommunaler Sicht wird die Anpas­sung des Konzepts an die neuen Be­drohungslagen begrüßt. Die vorgesehenen Maßnah­men müssen weiterhin in enger Abstimmung mit den Kommunen, ihren Behörden und den vielen ehrenamtlichen Einsatzkräften erfolgen. We­sentlich ist, die Bürger ausreichend zu informieren und aktiv einzubinden. Das Bundeskabinett hat eine neue „Konzeption Zivile Verteidigung“ beschlossen. Darin werden Arbeitsabläufe für den Spannungs- oder Verteidi­gungsfall festgelegt. Das Konzept wird nach mehr als 20 Jahren auf einen neuen Stand ge­bracht. Die letzte ressortübergreifende Neukonzeption der Zivilen Verteidi­gung stammt aus dem Jahr 1995. Auf das neue Konzept hatte sich die Bundesregierung auch bereits im Koalitionsvertrag geeinigt. Die Strategie folgt der Bedrohungseinschätzung des im Juli be­schlossenen sicherheitspolitischen Weißbuchs der Bundesregierung. Ein konventioneller An­griff auf das deutsche Staatsgebiet wird darin weiter als unwahrscheinlich eingeschätzt. Neue Herausforderungen und Angriffspunkte gegenüber der Lage 1995 stellen danach vor allem die wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur wie die Wasser- und Stromversorgung, die Ressourcen-Abhängigkeit moderner Gesellschaften, der Verbreitung von Massenvernich­tungswaffen sowie die Gefahr großer Terroranschläge und Angriffe im Cyberraum, dar.

 

Wesentliche Inhalte

 

Eine Gefahrenlage erfordere eine zügige und effektive Reaktion. Dazu brauche es klare Planun­gen und Reaktionsmechanismen, die rechtzeitig vorbereitet werden müssen. Das neue Konzept regelt vor dem Hintergrund im Wesentlichen vier Aufgaben: die Aufrechter­haltung der DStGB Ak­tuell 3416 vom 26. August 2016 5 Staats- und Regierungsfunktionen, den Schutz der Bevölke­rung, die Versorgung mit den notwendigen Gütern und Leistungen, die sonstige Unterstützung der Streitkräfte bei der Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit. Das neue Zivilschutzkonzept sieht für den Spannungs- und Verteidigungsfall Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung vor. Darun­ter fallen die Bereiche Trinkwasser, Ernährung und medizinische Versorgung. Hier ist eine Reihe von Maßnahmen des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vorgesehen, wie etwa die Notversor­gungen an Trinkwasser, Nah­rung, Medizin und Energie, mit bestehenden und neuen Warnsyste­men, mit Evakuie­rungsmaßnahmen, dem Schutz von Kulturgütern und vielem mehr.

 

Während der Bund im Verteidigungsfall dafür zuständig ist, die Bevölkerung zu schützen, obliegt der Katastrophenschutz in Friedenszeiten, etwa bei Naturkatastrophen, großen Un­glücken oder Epidemien der Zuständigkeit der Länder. Auch im aktuellen Konzept wird die Fähigkeit der Bevöl­kerung, sich selbst zu schützen, als Basisfähigkeit des Zivilschutzes be­zeichnet. Aus diesem Grund spricht das Zivilschutzkonzept eine Empfehlung an die Bürge­rinnen und Bürger aus. Dazu gehört, dass die Bürger einen Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen parat haben, ebenso Kerzen und Taschenlampen, eine Bar­geld-Reserve und ein batteriebetriebenes Radio mit Ersatzbatterien. So empfiehlt es der kostenlose Ratgeber für den Katastrophenfall, den das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), schon seit vielen Jahren herausgibt.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

•      Die Reserven an Pockenimpfstoffen und Antibiotika sollen aufgestockt werden.

 

•      Geprüft werden soll, ob der Bund einen Vorrat an ABCSchutzanzügen (‚Atem- und Kör­perschutz‘) für die Bevölkerung aufbauen muss.

 

•      Droht Gefahr, soll über Radio, TV, Sirenen, Lautsprecherdurchsagen und in der Deut­schen Bahn gewarnt werden – aber auch per SMS und übers Internet (‚Weckeffekt‘).

 

•      Ausreichende CBRN-Detektionsfähigkeiten sollen zeitnah und an gefährdeten Orten (bei­spiels­weise Standorte der einschlägigen Industrie) ortsnah verfügbar sein. Der Bund ergänzt die Vor­haltungen der Länder und Kommunen mit zusätzlicher Ausstat­tung und Ausbildung für den Zivil­schutz.

 

•      Die Länder sind verantwortlich für die Einrichtung und den Betrieb von Notunterkünften und Ver­pflegungsstellen.

 

•      Diskutiert wird auch eine ‚eigene Nahrungsmittelreserve‘ beim Bund bzw. der Ausbau von Re­serven von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Derzeit wird der durchschnittli­che Bedarf für zwei Wochen DStGB Aktuell 3416 vom 26. August 2016 6 vorrätig ge­halten. Dieser könnte aber in Notsituationen sprunghaft ansteigen.

 

•      Bund und Länder arbeiten an einem ‚Gesamtkonzept Notstrom‘, um die Minimalversor­gung an Energie zu sichern. Im Krisenfall soll die Bundesnetzagentur in der Lage sein, über ‚Abschaltun­gen oder die bevorrechtigte Versorgung lebenswichtiger Einrichtun­gen‘ Strom zu regulieren, also zu bestimmen, wo Strom hingeleitet wird bzw. eben nicht.

•      An 140 Standorten wird Erdöl bzw. Erzeugnisse (Benzin) für eine Vollversorgung von 90 Tagen gelagert.

 

•      Nach dem Durchzug radioaktiver Luftmassen müssen die Länder Nahrungs- und Futter­mittel-Proben auf Verseuchung prüfen.

 

•      In Notsituationen soll es erlaubt sein, Regenwasser im Bad und für die Toilettenspü­lung zu be­nutzen.

 

•      Die Regierung setzt zudem auf die ‚Eigenverantwortung und Selbstschutzfähigkeiten‘ der Be­völkerung. Sie empfiehlt eine Hausapotheke (mit Mundschutz) sowie Vorrat an u.a. warmen De­cken, Kohle, Holz, Kerzen, Taschenlampen, Batterien, Streichhölzer, geladenen Akkus und Bargeldreserven.

 

Die ‚Konzeption Zivile Verteidigung‘ ist abrufbar unter:

 

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/08/vorstellung-konzeption-zivile-verteidigung.html

 

Hintergrund

 

Die ‚Konzeption Zivile Verteidigung‘, wie das 70 Seiten starke Papier überschrieben ist, geht zu­rück auf einen Auftrag des Bundestags: Der Haushaltsausschuss forderte 2012, ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erstellen, nachdem zuvor der Bundesrechnungshof das Fehlen eines solchen beanstandet hatte. Es basiert auf der Bedrohungseinschätzung der Bundesregierung, wie sie jüngst im Weißbuch zur Sicherheitspolitik festgehalten wurde. 1995, als das Konzept zuletzt grundlegend aufgesetzt wurde, waren die Voraussetzungen andere. Die Zeit damals war geprägt vom Ende des Kalten Krieges und der sicherheitspoli­tischen Entspannung. In der Folge wurden auch bundeseigene Strukturen und Einrichtun­gen der Zivilen Verteidigung abgebaut und durch die Nutzung der Katastrophenschutz- Ressourcen der Länder ersetzt. 2002, nach den Terroran­schlägen vom 11. September, wurde durch eine ‚Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland‘ das alte Konzept ersetzt. Ziel war jedoch lediglich eine bessere Unterstützung der Länder durch den Bund im möglichen Katastrophenfall, keine Aktualisierung der Grundlagen allgemein.

 

Einschätzung

 

Für den DStGB ist der Schutz der Bevölkerung in den Städten und Gemeinden insbeson­dere in Anbetracht neuer Bedrohungslagen weiterhin ein Thema von besonderer Relevanz. Die Gefährdungslage in Deutschland hat sich seit den 90er Jahren grundlegend verändert. Die ansteigende Zahl an Terroranschlägen und Naturkatastrophen in Europa und DStGB Aktuell 3416 vom 26. August 2016 7 in der restlichen Welt lassen katastrophale Ereignisse auch in Deutschland immer näher rücken. Naturkatastrophen sind hier längst Realität ge­worden. Die jüngsten Hochwasser- und Extremwetterereignisse haben gezeigt, wie wichtig eine Vorsorge-Strategie zum Schutz der Bevölkerung zwischen Bund, Ländern Kommunen ist. Es kommt darauf an, das Bewusstsein für die Gefahren, aber auch die Möglichkeiten der praktischen Vorbereitungen auf den Ernstfall zu schärfen. Hinzu kommt, dass Ausfälle kritischer Infrastrukturen z.B. im Bereich der Energie- und Wasserversorgung, im Verkehr und der Informations- und Kommunikationstechnologien in der Folge der Katastrophen und Notlagen zunehmend wahrscheinlicher werden. Ein neues Risiko stellen in dem Zusam­menhang Angriffe im Cyberraum dar.

 

Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung ein neues an die aktuellen Gefährdungspotenziale angepasstes, Zivilschutzkonzept erarbeitet hat, mit dem vorausschauend Risiken besser identifiziert und hierauf aufbauend gezielter Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene sowie auf kommunaler Ebene ergriffen werden können. Dies ist von der aktuellen Debatte zur inneren Sicherheit in Deutschland vor dem Hintergrund aktueller Gewalttaten in mehreren Städten und der erhöhten Terrorgefahr vorerst losgelöst zu betrachten.

 

Aus Sicht des DStGB ist es unerlässlich, dass die Umsetzung des Zivilschutz-Konzeptes unter enger Einbindung der Kommunen erfolgt, um alle Verantwortlichen vor Ort - kommu­nale Behör­den, ihre Mitarbeiter, ehrenamtliche Einsatzkräfte und Organisationen sowie die Bürger vor Ort – auf den Umgang mit Krisensituationen vorzubereiten und die Sicherheits­strukturen vor Ort stärken zu können. Die Information und die aktive Einbindung der Bürger vor Ort ist dabei eine wesentli­che Voraussetzung. Bund und Länder müssen die Kommu­nen bei der Erfüllung dieser Aufgaben weiterhin tatkräftig unterstützen.“

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Heiger Scholz

Hauptgeschäftsführer

 

 



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