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Ratstelegramm vom 15. September 2015


 
1.   Ratsmitgliederkonferenz des NST am 17. Oktober 2015
 

Nach dem großen Erfolg der 1. Ratsmitgliederkonferenz des Niedersächsischen Städtetages im letz­ten Jahr laden wir auch in diesem Jahr wieder ein. Die 2. Ratsmitgliederkonferenz findet statt am
 
17. Oktober 2015, 10.00 bis 15.00 Uhr,
in den Räumen des Sparkassenverbandes Niedersachsens,
Schiffgraben 6 – 8, 30159 Hannover.
 
Der Vormittag wird im Zeichen der Bildungspolitik stehen: Hier stellt sich Frau Staatssekretärin Huxhold aus dem Kultusministerium zur Verfügung.
 
Am Nachmittag werden wir uns – wie könnte es anders sein? – mit der Flüchtlingspolitik beschäftigen. Hier können wir wegen der drängenden Probleme zurzeit noch keinen Gesprächspartner aus der Landesregierung nennen, sind aber zuversichtlich, dass ein hochrangiger Ansprechpartner zur Verfü­gung stehen wird.
 

 
 
Hier der vorläufige Ablaufplan:
 
9.30 Uhr
Ankommen der Teilnehmer
  Kaffee und ein kleiner Imbiss stehen bereit
   
10.00 Uhr
Begrüßung
  Präsident Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter
   
10.15 Uhr
Bildungspolitik und Niedersachsens Kommunen
  Staatssekretärin Erika Huxhold, Niedersächsisches Kultusministerium
   
11.15 Uhr
Überprüfung des Kommunalen Finanzausgleichs
  Geschäftsführer Dr. Jan Arning, Niedersächsischer Städtetag
   
11.45 Uhr
Raumordnung und Zentren im ländlichen Raum
  Beigeordneter Jürgen Tiemann, Niedersächsischer Städtetag
   
12.15 Uhr
Mittagspause mit Imbiss
   
13.15 Uhr
Aufnahme von Flüchtlingen – Herausforderung für Land und Kom­munen
  Minister Boris Pistorius, Nds. Ministerium f. Inneres und Sport (angefragt)
   
14:15 Uhr
Energiewende kommunal – Windkraft und mehr
  Referent Axel Ebeler, Niedersächsischer Städtetag
   
14:45 Uhr
Schlusswort
  Vizepräsident Ulrich Mädge, Oberbürgermeister der Hansestadt Lüne­burg

Nach dem Beschluss unseres Präsidiums kann jedes Mitglied bis zu fünf Ratsmitglieder benennen, die an der Konferenz teilnehmen können. Die Anmeldeunterlagen sind am Anfang dieser Woche an die Mitgliedsverwaltungen versandt worden.
 
 
 
2.   Wettbewerb “Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2015
 
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns wie folgt informiert:
 

„Das ‚Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt‘ führt dieses Jahr erneut einen Wettbewerb zu vorbildlichen, zur Nachahmung geeigneten zivilgesellschaftlichen Projekten für eine demokratische und tolerante Gesellschaft durch, wobei die Projekte bereits durchgeführt sein müssen. In den Projekten, die sich in den Themenfeldern des Wettbewerbs bewegen, könnte es zum Beispiel um Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Ext­remismus oder Antisemitismus gehen. Damit würden Menschen gewürdigt, die sich ideenreich und wirksam für ein tolerantes Miteinander einsetzen und sich gegen Diskriminierung engagieren. Der DStGB begrüßt diesen Wettbewerb und unterstützt eine Kultur der Anerkennung bezüglich des zivilgesellschaftlichen Engagements. Einsendeschluss zu diesem Wettbewerb ist der 27.09.2015.
 
Das ‚Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt‘ wurde von der Bundesregierung gegründet. Mit dem Wettbewerb ‚Aktiv für Demokratie und Toleranz‘ will das Bündnis
 

•   die ehrenamtliche, zivilgesellschaftliche Arbeit vor Ort für die breitere Öffentlichkeit sichtbar machen,
 
•   übertragbare Beispiele identifizieren und zur Nachahmung empfehlen,
 
•  die Vielfalt und die Qualität der Arbeit würdigen,
 
•   durch Beispiele guter Praxis andere Interessierte inspirieren und an-regen, selbst tätig zu wer­den,
 
•   dazu beitragen, das Know-How für andere Interessierte nutzbar zu machen,
 
•   dazu beitragen, die Projekte/ Initiativen mit anderen zu vernetzen,
 
•   den Transfer von Wissen und Kreativität untereinander befördern.
 
In diesem Jahr werden vor allem Projekte gesucht, die sich einsetzen
 
•   für praktische Demokratie-, Toleranz- und Integrationsförderung,
 
•   für Radikalisierungsprävention (zum Beispiel gegen Islamismus und Salafismus),
 
•   gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (zum Beispiel ge­gen Antiziganismus, Antisemitismus, Rassismus, Muslimenfeindlichkeit, Homosexuellen­feindlichkeit).
 

 
Die Aktivitäten sollen hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen werden und sich in der Praxis bewährt haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Beiträge, welche im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden.
 
Den Gewinnern winken Geldpreise im Wert von 1.000 bis 5.000 Euro und eine verstärkte Prä­senz in der Öffentlichkeit. Der Einsendeschluss für die kompletten Unterlagen ist der 27. September 2015.
 

Weitere Informationen zum Wettbewerb - unter anderem zur Online-Anmeldung - bietet das Bündnis für Demokratie und Toleranz auf seiner Homepage unter www.buendnis-toleranz.de .“
 
 
 
3.   Forderungen des Nds. Städtetages zur Vermeidung eines Flüchtlingsnotstandes
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen

 

Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen stellt die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden vor immer größere Herausforderungen. Nach der neuesten Prognose des Bun­desamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. August 2015 ist bundesweit für das Jahr 2015 mit 800.000 Personen zu rechnen, die einen Asylerstantrag stellen werden. Für Niedersachsen bedeutet dies, dass mit landesweit 75.000 Asylerstanträgen zu rechnen ist. Dies wären mehr als vier Mal so viele wie noch im Jahr 2014. Aber selbst diese Zahlen könnten durch die aktuellen Entwicklungen bereits überholt sein.
 
Die niedersächsischen Kommunen sind sich ihrer Verpflichtung gegenüber den vor Gewalt und Ver­folgung fliehenden Menschen bewusst. Um die Flüchtlinge weiterhin angemessen aufnehmen und betreuen zu können, bedürfen die Kommunen allerdings der erheblichen zusätzlichen Unterstützung durch Bund und Land.
 
Um einen Flüchtlingsnotstand zu verhindern, sind schnelle und kurzfristig wirkende Maßnahmen er­forderlich. Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages hat hierzu im Rahmen seiner 216. Sit­zung am 9. September 2015 in Varel entsprechende “Forderungen zur Vermeidung eines Flüchtlings­notstandes - Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“ beschlossen.
 
Die Forderungen können unter www.nst.de heruntergeladen werden.
 
 
Mit freundlichen Grüßen  

Heiger Scholz
Hauptgeschäftsführer
 


Dokumente:

Ratstelegramm vom 15. September 2015 (PDF, 29 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 34 kB)


Kontakt: s.behla@nst.de