Ratstelegramm vom 15. April 2016
Sehr geehrte Damen und Herren! 1. Tourismusbarometer für Niedersachsen Der Sparkassenverband Niedersachsen hat uns den aktuellen Zwischenbericht 3 / 2015 im Rahmen des Sparkassen-Tourismusbarometers für Niedersachsen übersandt. Wir übersenden diesen zu Ihrer Information als Anlage . 2. Asylpaket II Der Deutsche Städtetag hat uns zum Asylpaket II wie folgt informiert: „Die im Februar beschlossenen Gesetze zur Reform des Asyl- und Ausweisungsrechts (s. o.) wurden nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 17.03.2016 in Kraft getreten. Danach sollen bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können. Die zeitlichen Abläufe sollen dabei so gestrafft werden, dass das Asylverfahren innerhalb einer Woche durchgeführt werden kann. Falls Flüchtlinge gegen einen Ablehnung ihres Asylantrags Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Außerdem muss der Asylbewerber für die Dauer dieses beschleunigten Verfahrens in der Aufnahmeeinrichtung wohnen. Weiter sieht das Gesetz auch Maßnahmen vor, die die Rückführung von Schutzsuchenden, deren Asylantrag abgelehnt wurde, erleichtern sollen. So werden die Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit der Abschiebung präzisiert. Die Betroffenen sind außerdem künftig verpflichtet, ärztliche Bescheinigungen unverzüglich vorzulegen. Außerdem werden nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung verschlechtern würden, berücksichtigt. Des Weiteren wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Außerdem werden die monatlichen Geldbeträge für den persönlichen Bedarf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgesenkt. Für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten bedeutet dies eine Absenkung der monatlichen Leistung um zehn Euro. Gemeinsam mit dem sog. ‚Asylpaket II‘ tritt auch das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern in Kraft. Dieses Gesetz sieht u. a. vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten.“ 3. Regionale Integrationskonferenzen zum Thema „Integration durch Sprache und Spracherwerb“ - Veranstaltungstermine im Mai und Juni 2016 Am 16. März hat die erste landesweite Integrationskonferenz „Werkstatt Sprache“ des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ mit rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Hannover stattgefunden. Dabei wurden praktische Herausforderungen rund um das Thema Spracherwerb und -vermittlung an geflüchtete Menschen beraten. Es wurden gelungene Projekte und Initiativen präsentiert und zahlreiche Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Um diese Ergebnisse mit regionalen Akteurinnen und Akteuren zu vertiefen, wird es vier Regionale Integrationskonferenzen zum Thema „Sprache“ in den verschiedenen Landesteilen Niedersachsens geben. Folgende Termine stehen bereits fest: · Am 3. Mai 2016 wird in Hildesheim die Regionale Integrationskonferenz „Sprache“ des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser stattfinden und den Auftakt bilden. · Am 25. Mai 2016 folgt in Braunschweig die Regionale Konferenz des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig. · Am 2. Juni 2016 wird in Oldenburg das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die Regionale Integrationskonferenz durchführen. · Die vierte Regionalkonferenz ist für Ende Mai / Anfang Juni d.J. im Amtsbezirk des Amtes für regionale Landentwicklung Lüneburg geplant. Der genaue Termin und Veranstaltungsort werden derzeit abgestimmt und noch bekanntgegeben. Organisiert und durchgeführt werden die Regionalkonferenzen durch die Ämter für regionale Landesentwicklung. Die Landesbeauftragten laden zu der jeweiligen Veranstaltung ein. Auch hierbei sind Workshops zu ausgewählten Themen und Fragestellungen, die für die Region von besonderem Interesse sind, geplant. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Ämtern für regionale Landentwicklung und in Kürze auf der Website des Bündnisses (www.niedersachsen-packt-an.de ). 4. Härtefallkommission: Noch nie so viele Eingaben wie 2015 Im abgelaufenen Jahr 2015 hat die niedersächsische Härtefallkommission so viele Anträge bekommen wie nie zuvor seit ihrer Gründung: Insgesamt sind 904 Eingaben bei dem vor zehn Jahren gegründeten Gremium eingegangen. Davon hat die unabhängige Kommission 258 Fälle beraten und sich in 188 Einzelfällen aufgrund dringender humanitärer oder persönlicher Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ausgesprochen. In 70 Einzelfällen hat die Kommission gegen die Anerkennung entschieden, da keine Härte erkannt wurde, keine Integrationsleistungen vorhanden waren oder eine andere gesetzliche Regelung vorrangig war. Auch dies sind Höchstwerte im Vergleich zu allen Vorjahren. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. September 2014 bis 31. Dezember 2015 hervor, den die Härtefallkommission am 11. April 2016 veröffentlicht hat. Der aktuelle Tätigkeitsbericht - sowie alle wichtigen Informationen zum Härtefallverfahren sind im Internet unter www.hfk.niedersachsen.de verfügbar. Die Härtefallkommission sorgt dafür, dass ausreisepflichtige Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten können. Von den 188 positiven Härtefallentscheidungen wurden 332 Personen begünstigt. Dabei handelte es sich um 74 Männer, 50 Frauen, 32 Eheleute sowie um 44 Familien mit insgesamt 105 Kindern (176 Personen). Sie waren nach geltendem Recht ausreisepflichtig. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Dr. Jan Arning Geschäftsführer Anlage
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