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Pressemitteilung Nr. 9 / 2016||Grundsteuerreform für Städte und Gemeinden zwingend nötig

Pressemitteilung Nr. 9 / 2016

Grundsteuerreform für Städte und Gemeinden zwingend nötig  

Der Niedersächsische Städtetag (NST) unterstützt die aktuelle Bundesratsinitiative der niedersächsischen Landesregierung zur Reform der Grundsteuer ausdrücklich. Für die Kommunen sei es essenziell, diese zügig auf den Weg zu bringen, um die finanzielle Planungssicherheit zu erhalten. Auch sei die Reform eine Frage der Gerechtigkeit. „Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach deutlich gemacht, dass die gegenwärtige Berechnung der Grundsteuer möglicherweise verfassungswidrig ist. Wenn wir nicht rechtzeitig handeln, könnte den Kommunen eine der wichtigsten Steuern aus der Hand geschlagen werden“, sagt NST-Präsident Frank Klingebiel, Oberbürgermeister von Salzgitter, im Anschluss an eine Sitzung des Geschäftsführenden Präsidiums des Kommunalen Spitzenverbandes.

Die Grundsteuer kommt in voller Höhe den Kommunen zu und ist für sie eine wichtige Einnahmequelle. Kern der Anfang Juni von 14 Bundesländern beschlossenen Reforminitiative ist das Verfahren zur Ermittlung des Werts der rund 35 Millionen Grundstücke und Wohnungen in Deutschland. Dieser bestimmt die Steuerhöhe mit. In den alten Bundesländern basiert das bestehende System auf Immobilienbewertungen aus dem Jahr 1964, in den neuen von 1935. Im Oktober 2014 hatte der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht um Prüfung gebeten, ob dieses veraltete Verfahren verfassungsrechtlich noch zulässig ist.   

Für den NST ist das alte Bewertungsverfahren zudem ungerecht. „Einige Immobilienbesitzer zahlen zu viel, andere zu wenig, auch das muss angepasst werden“, ergänzt Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Vizepräsident des NST. Die Gesetzesentwürfe zur Grundgesetzänderung werden Mitte September in die Bundesratssitzung eingebracht. Ab 1. Januar 2022 soll nach den neuen Regeln bewertet werden. 2027 sollen die neuen Werte zur Berechnung herangezogen werden. Ein flächendeckender Anstieg der Steuerbelastung für die Immobilienbesitzer soll dabei vermieden werden.

17. August 2016

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel:  0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de



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