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Pressemitteilung Nr. 7 / 2024
NST-Präsidium fordert finanziellen Ausgleich für den Entfall der Stellplatzpflicht

Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages hat sich in seiner 261. Sitzung am 4. April 2024 in Oldenburg erneut geschlossen gegen die Abschaffung der Stellplatzpflicht beim Wohnungsbau ausgesprochen und für diesen Fall erneut einen finanziellen Ausgleich vom Land gefordert.

Dazu der Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel: „Die Abschaffung der Stellplatzpflicht beim Wohnungsbau wird mitnichten zu mehr Wohnungsbau führen, sehr wohl aber die Kassen der niedersächsischen Städte und Gemeinden erheblich belasten. Können die Bauherren nicht mehr in die Pflicht genommen werden, müssen die Kommunen sämtliche Kosten einer funktionierenden Mobilitäts-Infrastruktur allein tragen.“ Klingebiel weiter: „Vorsichtig geschätzt wird das die niedersächsischen Städte und Gemeinden pro Jahr mindesten 56 Mio. € kosten“.

„Nicht zu verachten ist außerdem der Aspekt, dass die Bauherren nach bisheriger Rechtslage praktisch dazu verpflichtet werden konnten, sich an alternativen Mobilitätskonzepten zu beteiligen“, ergänzt der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg, Jürgen Krogmann. Krogmann weiter: „In den größeren Städten führt die Stellplatzpflicht heutzutage in der Regel gar nicht mehr dazu, dass neue PKW-Stellplätze entstehen. Stattdessen müssen die Bauherrn Mobilitätskonzepte beibringen oder den Bewohnerinnen und Bewohnern kostenlose ÖPNV-Tickets zur Verfügung stellen; ich bezweifele, dass die dies auf freiwilliger Basis noch geschehen wird.“

Hintergrund:

Das Land Niedersachsen plant, die gesetzliche Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze (§ 47 NBauO) beim Wohnungsbau vollständig entfallen zu lassen. Den Gemeinden würden damit Mehrkosten in Höhe von ca. 56,25 Mio. € pro Jahr entstehen. Im Jahr 2020 bis 2023 wurden in Niedersachsen jährlich im Durchschnitt ca. 29.500 neue Wohnungen geschaffen. Bei 30.000 Wohnungen ergäbe sich bei Veranschlagung des geringsten Wertes von 0,5 notwendigen Einstellplätzen pro Wohnung sowie einer sehr gering angesetzten Stellplatzablöse von 3.750,00 Euro eine Gesamtsumme von 56,25 Mio. Euro pro Jahr.

4. April 2024

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 7 /2024 (PDF, 164 kB)


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