Pressemitteilung Nr. 15 / 2015
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Statement:
Der Präsident des NST, Frank Klingebiel (OB Salzgitter), zum Asylpaket des
Bundes, Amtshilfeersuchen des Landes Niedersachsen und Kostenerstattung
Die Landesregierung und die Bundesregierung haben die Situation viel zu lange
falsch eingeschätzt und zu zögerlich reagiert. Trotz erkennbarer
Notlage wurde hier unverantwortlich lange im Normalmodus
gearbeitet.
Bereits im August diesen Jahres habe ich und einige andere kommunale Vertreter
auf die sich abzeichnende Notlage hingewiesen und dringend einen Marshall-Plan
gefordert, der aufzeigt, wie diese Notlage gemeistert werden und der
ungebremste Flüchtlingszustrom nachhaltig begrenzt werden könnte.
Zwar hat die Landesregierung inzwischen in kurzer Zeit die eigenen
Erstaufnahmekapazitäten deutlich erhöht. Dies ist, wie zu erwarten
war, nicht ausreichend, um der Notlage Herr zu werden. Das Amtshilfeersuchen
zeigt dies überdeutlich. Auch das vom Bundestag am vergangenen Donnerstag
beschlossene Asylpaket, dem der Bundesrat gestern - leider ohne der Stimme
Niedersachsens - zugestimmt hat, geht endlich in die richtige Richtung,
löst die Notlage aber noch lange nicht.
Das Abstimmungsverhalten des Nds. Ministerpräsidenten Stephan Weil gestern
im Bundesrat zum Asylpaket des Bundes offenbart erstmals in seiner
Regierungszeit eine eklatante Handlungsschwäche der Nds. Landesregierung:
nämlich die Rücksichtnahme auf kompromisslose grüne
Fundamentalpolitik alter Oppositionszeiten. Dies kann sich aber eine Regierung,
die an ihrem realpolitischen Handeln gemessen wird, nicht leisten - schon gar
nicht in Krisenzeiten.
Selbstverständlich werden die Städte und Gemeinden dem
Amtshilfeersuchen des Landes Niedersachsen nachkommen- soweit und solange
dieses überhaupt noch möglich ist. Denn ich erinnere daran, dass das
System der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung schon lange nur durch
einen außergewöhnlichen Kraftakt der Städte, Gemeinden und des
Ehrenamtes funktioniert. Räume und Personal in den Städten und
Gemeinden sind aber endlich, das Ehrenamt stößt an seine Grenzen.
Wir werden jetzt flächendeckend feststellen müssen, dass z.B.
Schulsporthallen und Jugendzentren zur Flüchtlingsunterbringung in
Anspruch genommen werden müssen, um eine drohende Obdachlosigkeit von
Menschen zu verhindern. Die Bundesländer Hamburg und Bremen haben sogar
schon Gesetze zur vorübergehenden Beschlagnahme von leer stehenden
Gewerbeimmobilien (Hamburg) und ungenutzten Gebäuden ab 300 Quadratmeter
(Bremen) beschlossen. Im Bundesland Berlin wird aktuell die Beschlagnahme von
Luxuswohnungen diskutiert.
Das Amtshilfeersuchen verschafft dem Land Niedersachsen nur kurzfristig Luft,
droht aber die Städte und Gemeinden zu ersticken.
Insoweit sind die Bundesregierung und der Bundestag jetzt zwingend gefordert,
gemeinsam mit der EU und den USA die Flüchtlingsursachen nachhaltig zu
bekämpfen und den Flüchtlingszustrom schnellstmöglich zu
begrenzen. Maßnahmen wie Verbesserung der Flüchtlingssituation
in der Türkei, effektive Entwicklungshilfe in den
Herkunftsstaaten, HotSpots, EU-Quotenregelung,
Transitzonen und Sicherung der EU-Außengrenzen
sind zwingend erforderlich - wir haben gar keine andere Wahl, die Zeit
läuft uns davon.
Und abschließend zu den Kosten der Flüchtlingsunterbringung und -
betreuung: in einer Notlage ist die Diskussion über Geld nicht das
vordringliche Thema, denn die Menschen erwarten eine schnelle und nachhaltige
Lösung der Notlage. Und dennoch sage ich: dies ist eine staatliche
Aufgabe, bei deren Bewältigung die Städte und Gemeinden ohne Wenn und
Aber sämtliche Kosten erstattet bekommen müssen. Wir haben schon zu
einem Zeitpunkt im Krisenmodus angepackt, als die staatlichen Stellen noch im
Normalmodus gearbeitet haben. Ich vertraue auf das Wort des Nds.
Ministerpräsidenten Stephan Weil, das wir ab 0
1.01.2016 eine Vollkostenerstattung bekommen - also nach unseren Berechnungen
pauschal mindestens 10.000,-- /Flüchtling/Jahr zuzüglich
Gesundheitskosten, die der Nds. Ministerpräsident auch bereits anerkannt
hat. Eine Interessenquote der Kommunen lehnen w
ir kategorisch ab.
15. Oktober 2015
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