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Pressemitteilung Nr. 15 / 2015
Statement: Der Präsident des NST, Frank Klingebiel (OB Salzgitter), zum Asylpaket des Bundes, Amtshilfeersuchen des Landes Niedersachsen und Kostenerstattung

Pressemitteilung Nr. 15 / 2015
Statement:
Der Präsident des NST, Frank Klingebiel (OB Salzgitter), zum Asylpaket des Bundes, Amtshilfeersuchen des Landes Niedersachsen und Kostenerstattung
 


 
Die Landesregierung und die Bundesregierung haben die Situation viel zu lange falsch eingeschätzt und zu zögerlich reagiert. Trotz erkennbarer Notlage wurde hier unverantwortlich lange im „Normalmodus“ gearbeitet.
 
Bereits im August diesen Jahres habe ich und einige andere kommunale Vertreter auf die sich abzeichnende Notlage hingewiesen und dringend einen Marshall-Plan gefordert, der aufzeigt, wie diese Notlage gemeistert werden und der ungebremste Flüchtlingszustrom nachhaltig begrenzt werden könnte.
 
Zwar hat die Landesregierung inzwischen in kurzer Zeit die eigenen Erstaufnahmekapazitäten deutlich erhöht. Dies ist, wie zu erwarten war, nicht ausreichend, um der Notlage Herr zu werden. Das Amtshilfeersuchen zeigt dies überdeutlich. Auch das vom Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossene Asylpaket, dem der Bundesrat gestern - leider ohne der Stimme Niedersachsens - zugestimmt hat, geht endlich in die richtige Richtung, löst die Notlage aber noch lange nicht.
 
Das Abstimmungsverhalten des Nds. Ministerpräsidenten Stephan Weil gestern im Bundesrat zum Asylpaket des Bundes offenbart erstmals in seiner Regierungszeit eine eklatante Handlungsschwäche der Nds. Landesregierung: nämlich die Rücksichtnahme auf kompromisslose grüne Fundamentalpolitik alter Oppositionszeiten. Dies kann sich aber eine Regierung, die an ihrem realpolitischen Handeln gemessen wird, nicht leisten - schon gar nicht in Krisenzeiten.
 
Selbstverständlich werden die Städte und Gemeinden dem Amtshilfeersuchen des Landes Niedersachsen nachkommen- soweit und solange dieses überhaupt noch möglich ist. Denn ich erinnere daran, dass das System der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung schon lange nur durch einen außergewöhnlichen Kraftakt der Städte, Gemeinden und des Ehrenamtes funktioniert. Räume und Personal in den Städten und Gemeinden sind aber endlich, das Ehrenamt stößt an seine Grenzen. Wir werden jetzt flächendeckend feststellen müssen, dass z.B. Schulsporthallen und Jugendzentren zur Flüchtlingsunterbringung in Anspruch genommen werden müssen, um eine drohende Obdachlosigkeit von Menschen zu verhindern. Die Bundesländer Hamburg und Bremen haben sogar schon Gesetze zur vorübergehenden Beschlagnahme von leer stehenden Gewerbeimmobilien (Hamburg) und ungenutzten Gebäuden ab 300 Quadratmeter (Bremen) beschlossen. Im Bundesland Berlin wird aktuell die Beschlagnahme von Luxuswohnungen diskutiert.
 
Das Amtshilfeersuchen verschafft dem Land Niedersachsen nur kurzfristig Luft, droht aber die Städte und Gemeinden zu ersticken.
 
Insoweit sind die Bundesregierung und der Bundestag jetzt zwingend gefordert, gemeinsam mit der EU und den USA die Flüchtlingsursachen nachhaltig zu bekämpfen und den Flüchtlingszustrom schnellstmöglich zu begrenzen. Maßnahmen wie „Verbesserung der Flüchtlingssituation in der Türkei“, „effektive Entwicklungshilfe in den Herkunftsstaaten“, „HotSpots“, „EU-Quotenregelung“, „Transitzonen“ und „Sicherung der EU-Außengrenzen“ sind zwingend erforderlich - wir haben gar keine andere Wahl, die Zeit läuft uns davon.
 
Und abschließend zu den Kosten der Flüchtlingsunterbringung und - betreuung: in einer Notlage ist die Diskussion über Geld nicht das vordringliche Thema, denn die Menschen erwarten eine schnelle und nachhaltige Lösung der Notlage. Und dennoch sage ich: dies ist eine staatliche Aufgabe, bei deren Bewältigung die Städte und Gemeinden ohne Wenn und Aber sämtliche Kosten erstattet bekommen müssen. Wir haben schon zu einem Zeitpunkt im Krisenmodus angepackt, als die staatlichen Stellen noch im Normalmodus gearbeitet haben. Ich vertraue auf das Wort des Nds. Ministerpräsidenten Stephan Weil, das wir ab 0 1.01.2016 eine Vollkostenerstattung bekommen - also nach unseren Berechnungen pauschal mindestens 10.000,-- €/Flüchtling/Jahr zuzüglich Gesundheitskosten, die der Nds. Ministerpräsident auch bereits anerkannt hat. Eine Interessenquote der Kommunen lehnen w ir kategorisch ab.
 

15. Oktober 2015
 

Diese Meldung und den Forderungskatalog finden Sie auch zum Download auf www.nst.de
 

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel: 0511/36894-20; mobil: 0172-53975-22


Dokumente:

Presseinformation Nr. 15_2 / 2015 (PDF, 23 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 497 kB)