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Presseinformation Nr. 6 / 2018
NST begrüßt Stärkung des kommunalen Straßenbaus und des ÖPNV durch die geplanten Änderungen im NGVFG

 „Die Fraktionen von SPD und CDU lösen mit der Änderung des Niedersächsischen Ge­meindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) ein für die niedersächsischen Kommu­nen wichtiges Wahlversprechen ein.“ sagt Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Nie­dersächsischen Städtetages. „Wir begrüßen die vorgesehene Aufstockung der Finanz­mittel auf mindestens 150 Millionen € pro Jahr ausdrücklich.“ Ange­sichts stetig steigender Kosten - sowohl beim Straßenbau, als auch beim ÖPNV - sei künftig eine jährliche Aufstockung der Mittel wünschenswert, so Arning abschließend.

Hintergrund:

Die Fraktionen von SPD und CDU haben am heutigen Freitag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) in den Landtag eingebracht. Der Entwurf sieht vor, die Zuwendung des Landes für kommu­nale Straßenbauprojekte und den ÖPNV ab 2018 auf einen Gesamtbetrag von min­destens 150 Millionen € pro Jahr zu erhöhen. Die Finanzmittel sollen zu jeweils 50 % auf Straßen- und Radwegebau sowie Schiene und ÖPNV aufgeteilt werden. Noch bis Ende 2019 erhält Niedersachsen jährlich etwa 123,5 Millionen € aus dem Entflechtungsgesetz des Bundes. Das Land will die Gemeindeverkehrsfinanzierung bis Ende 2019 jährlich mithin um rund 26,5 Millionen € aufstocken; ab 2020 will das Land zur Gemeindever­kehrsfinanzierung dann Finanzmittel in Höhe von 150 Millionen € pro Jahr bereitstellen.

2. Februar 2018

Ansprechpartner: Dr. Jan Arning, Tel:  0511 / 368 94-16, Mobil: 0172 / 53975-16

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Dokumente:

Presseinformation Nr. 6 / 2018 (PDF, 145 kB)


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