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Presseinformation Nr. 5 / 2019
Umsetzung der Schuldenbremse

Als Mogelpackung bezeichnete der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Klaus Mohrs (Wolfsburg), den Gesetzentwurf des Niedersächsischen Finanzministeriums zur Schuldenbremse: „Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht nicht den Zusagen der Koalitionäre im Koalitionsvertrag.“, sagte Mohrs.

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden verhindern, dass die Schuldenbremse (…) zu einer Verschiebung von finanziellen Lasten auf die Kommunen führt. Wir werden daher einen effektiven verfassungsrechtlichen Schutzmechanismus zugunsten der  niedersächsischen Kommunen installieren“.

„Bleibt es bei dem Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium, müssen wir als Kommunen einmal mehr feststellen, dass Zusagen aus dem Koalitionsvertrag offenbar keine Verlässlichkeit bieten.“, erklärte Mohrs. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an das im Koalitionsvertrag angekündigte Investitionsprogramm für Kommunen im Umfang von 1 Mrd. €, das bisher nicht umgesetzt worden ist.

„Ein wirksamer, verfassungsrechtlicher Schutz sieht anders aus.“, so Mohrs. Die Oberbürgermeisterkonferenz hat sich daher darauf verständigt, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung um einen Zusatz erweitert wird, mit dem tatsächlich ein Eingriff in die Mindestausstattung der Kommunen aus Gründen der Schuldenbremse verhindert werden kann. „Wir werden unseren Änderungsvorschlag im Rahmen der Anhörung übermitteln und hoffen, dass dieser die erforderliche Unterstützung erhält“ sagte Mohrs abschließend.   

15. Februar 2019

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 5 / 2019 (PDF, 217 kB)


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