Pressemitteilung Nr. 5 / 2016
Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel: 0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22
Presseinformation Nr. 5 / 2016 (PDF, 25 kB) Alle Dokumente als Zip (ZIP, 497 kB)
Bund und Länder müssen gemeinsam Sprachförderung finanzieren
Der Niedersächsische Städtetag (NST) sieht in der
Sprachförderung eine Gemeinschaftsaufgabe, die von Bund und Ländern
gemeinsam finanziert werden muss. Das Erlernen der deutschen Sprache ist
der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Diese Aufgabe kann
nicht nur von den Kommunen und den Ländern finanziert werden. Vielmehr ist
diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung gemeinsam zu
tragen, erklärt der Hauptgeschäftsführer des NST, Heiger
Scholz, vor der Integrationskonferenz der Niedersächsischen
Landesregierung.
In seiner Regierungserklärung hat der Niedersächsische
Ministerpräsident Stephan Weil ausdrücklich hervorgehoben, dass die
Integration eine große gemeinsame Anstrengung aller staatlichen Ebenen
darstelle und sich auch die ganze Gesellschaft engagieren müsse. Diese
Gemeinschaftsaufgabe müsse, so Scholz, unterstützend auf verschiedene
Schultern verteilt werden. Dies gelte insbesondere für die
Sprachförderung.
Im Positionspapier Integration von Flüchtlingen hat der NST
seine Position und Forderungen formuliert.
Der NST fordert vom Land:
·
die Anerkennung, dass Sprachförderung grundsätzlich eine Aufgabe des
Landes ist. Das Land wird aufgefordert, sich dieser Verantwortung in vollem
Umfang zu stellen. Alle Aufgaben, die vor Ort von Schulträgern freiwillig
übernommen werden, sind additive Zusatzmöglichkeiten, die das Land
nicht von seiner o.g. Verpflichtung befreien.
·
dass dem Mangel an zugelassenen Lehrkräften durch kritische
Überprüfung
der Mindestanforderungen an die Qualifikation des Personenkreises, der
Sprachförderung durchführen kann, entgegengewirkt wird
kurzfristig.
·
die Einbeziehung des Ehrenamtes in dem Bereich der Sprachförderung an
Schulen zu erleichtern.
·
Sprachlernklassen bedarfsgerecht in ganz Niedersachsen einzuführen.
·
Sprachförderung verpflichtend in jedem Schulfach zu integrieren.
·
dass das Sprach- und Integrationsprojekt an berufsbildenden Schulen (SPRINT)
bedarfsgerecht ausgebaut und erweitert wird.
·
zusätzlich zu den bestehenden Sprachlernklassen Online-Angebote und Apps
für die Sprachförderung zur Verfügung zu stellen und
entsprechende Projekte finanziell zu fördern.
·
die Studienplätze für Lehrkräfte zu erhöhen, um dem
Lehrkräftemangel entgegenzuwirken.
·
die Alphabetisierung von Flüchtlingskindern als neue Aufgabe anzuerkennen
und das gesamte Lehrpersonal entsprechend fortzubilden. Sprachförderung
muss in allen Schulfächern erfolgen. Darüber hinaus müssen
niedrigschwellige Angebote, wie Alphabetisierungskurse für
Flüchtlingskinder, installiert werden.
·
bei der Beschulung von Flüchtlingskindern ihre häufig kürzere
Verweildauer in unserem Schulsystem zu berücksichtigen, um sie zu einem
geordneten Schulabschluss zu führen und sie auf eine Berufsausbildung
vorzubereiten.
·
dass dem Schulbesuch vorgeschaltete Sprachförder- und Integrationskurse
für Flüchtlingskinder im Rahmen der bestehenden Schulpflicht besucht
werden können. Dies muss auch für entsprechende kommunale
Kursangebote in Abstimmung mit der Landesschulbehörde
ermöglicht werden,
·
dass alternative Ausbildungsmöglichkeiten, z. B. in den
Jugendwerkstätten, ausgebaut werden, um jungen Flüchtlingen einen
Einstieg in die Berufsausbildung zu ermöglichen.
·
dass das vielseitige Engagement der Kommunen bei der Integration der
Flüchtlinge auch unkonventionell und partnerschaftlich unterstützt
wird. Im Sinne einer bestmöglichen Förderung der jungen Menschen sind
alle Kräfte zu bündeln und gemeinsame Angebote zu entwickeln.
Angesichts der enormen Anzahl von Flüchtlingskindern im schulpflichtigen
Alter sind weitere Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung in
Schulen dringend notwendig. Aufgrund des Mangels an Lehrkräften muss der
Personenkreis derjenigen, die Sprachförderung an Schulen unterrichten
können, kurzfristig erhöht werden. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass es viele ehrenamtliche Helfer gibt, die über
Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich verfügen. Diese
Ressourcen sollten genutzt werden, um dem jetzt schon vorhandenen Engpass
entgegenzuwirken.
Die Sprachstandsfeststellung muss als Teil der Schulpflicht verstanden werden.
Die Flüchtlingskinder sollen in Vorkursen auf das Schulsystem vorbereitet
werden unterstützt durch Muttersprachler, Psychologen und
Pädagogen. Diese Form der Schulpflichterfüllung muss nicht zwingend
in der Schule selbst stattfinden, sondern kann auch an einem anderen Ort
durchgeführt werden.
Viele Flüchtlingskinder sind nicht mal in ihrer Muttersprache
alphabetisiert. Für sie sind vor dem Schulbesuch niedrigschwellige
Angebote zur Alphabetisierung zu entwickeln. So erhalten dann alle Kinder und
Jugendlichen die Chance, in unser Schulsystem integriert zu werden. Diese
Angebote können ggf. auch im Familienbezug durchgeführt werden.
Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen muss es sein, alle
Flüchtlingskinder zu alphabetisieren und anschließend dem für
sie passenden Bildungszweig zuzuführen. Die Angebote sollten nach
Leistungsgruppen unterschieden werden. Ein einheitliches Curriculum für
das Erreichen geordneter Abschlüsse ist dringend notwendig.
Das Gesamt-Papier ist unter folgendem Link abrufbar:
http://www.nst.de/media/custom/2606_38_1.PDF?1457355595
15. März 2016
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