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Presseinformation Nr. 26 / 2018 - Klärschlammentsorgung – NST fordert Ermöglichung von Zwischenlagerung für mindestens 8 Jahre

Presseinformation Nr. 26 / 2018

Klärschlammentsorgung – NST fordert Ermöglichung von Zwischenlagerung für mindestens 8 Jahre

Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages fordert in seiner 233. Sitzung das Niedersächsische Umweltministerium dazu auf, eine Zwischenlagerung von Klärschlämmen für mindestens 8 Jahre zu ermöglichen.

Seit Änderung der einschlägigen Verordnungen in 2017 ist die Möglichkeit, Klärschlämme etwa in der Landwirtschaft als Dünger zu verwerten nun sehr stark eingeschränkt. Die weiterhin in gleicher Menge anfallenden Klärschlämme müssen mithin entsorgt werden, was nur in sogenannten Monoverbrennungsanlagen geschehen kann.

„In Niedersachsen gibt es aktuell noch keine einzige Monoverbrennungsanlage und vorhandene Verbrennungsanlagen benachbarter Länder sind vollkommen ausgelastet.“ sagt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg Ulrich Mädge. Mädge weiter: „Wir rechnen damit, dass es in Niedersachsen erst in frühestens 5 bis 8Jahren ausreichende Kapazitäten in Monoverbrennungsanlagen zur Entsorgung von Klärschlämmen geben wird. Um einen absehbaren Entsorgungsnotstand zu vermeiden, benötigen wir von Seiten des Ministeriums eine tragfähige Lösung, wie die Kommunen mit den bis dahin in gleicher Menge anfallenden Klärschlämmen umgehen sollen.“

„Sofern die Lösung in einer Zwischenlagerung bestehen soll, muss diese den Kommunen wenigstens so lange möglich und erlaubt sein, bis ausreichende Entsorgungskapazitäten für die Klärschlämme vorhanden sind“ fordert der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter Frank Klingebiel.

1. September 2018

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Tel:  0511 / 368 94-16, Mobil: 0172 / 53975-16

Stefan Wittkop, Tel:  0511 / 368 94-13, Mobil: 0172 / 53975-13



Dokumente:

Presseinformation Nr. 26 / 2018 (PDF, 225 kB)


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