Pressemitteilung Nr. 17 / 2015
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NST begrüßt Neuentwurf des Landesraumordnungs-programms
Als Schritt in die richtige Richtung begrüßt der
Niedersächsische Städtetag (NST) den durch die Landesregierung
vorgelegten geänderten Entwurf zur Novelle des Landesraumordnungsprogramms
(LROP). Dieser greift eine Reihe von Forderungen des NST auf.
So wird auf überzogene Vorgaben zur Siedlungsentwicklung verzichtet. Auch
bleibt die Möglichkeit erhalten, Grundzentren mit mittelzentralen
Teilfunktionen festzulegen. Zur Planung großflächiger
Einzelhandelsbetriebe fordert der NST jedoch weiterhin eine überzeugende
Lösung. Zwar will das Land die hierfür wichtigen
Verflechtungsbereiche nicht mehr allein anhand von PKW-Fahrzeiten festlegen.
Die jetzt vorgesehene Festlegung der Verflechtungsbereiche durch die
Landkreise verspricht jedoch auch keine funktionierende Steuerung, insbesondere
wenn die Bereiche wie in den meisten Fällen
Landkreisgrenzen überschreiten, so Heiger Scholz,
Hauptgeschäftsführer des NST. Zudem fehle immer noch eine
realistische Definition der Verflechtungsbereiche für Oberzentren wie
Hannover oder Braunschweig. Das erschwere ihnen unnötig, ihren
Versorgungsaufgaben gerecht zu werden.
Nach intensivem Dialog mit den Kommunen spricht sich der NST dafür aus,
die Grenze der regionalen Steuerung für Einzelhandelsbetriebe von 800 auf
1.200 Quadratmeter Verkaufsfläche anzuheben. Die Zulassung kleinerer
Betriebe soll allein der Planungshoheit der Gemeinden überlassen bleiben.
Der NST sieht in der Raumordnung eine wichtige Aufgabe des Landes und der
regionalen Planungsträger. Überörtliche Planung ist
Voraussetzung, um eine auf Grund-, Mittel- und Oberzentren ausgerichtete
Infrastruktur zu erhalten und zu entwickeln. Das ist gerade für die
Attraktivität des ländlichen Raums von elementarer Bedeutung,
so Scholz.
10. Dezember 2015
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