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Presseinformation Nr. 14 / 2018
Keine Trinkexzesse im öffentlichen Raum

Im Vorfeld der anstehenden Novelle des niedersächsischen Polizeirechts fordert der Niedersächsische Städtetag (NST) vom Gesetzgeber weitere Änderungen: „Gemeinsam mit dem Land wollen wir prüfen, ob Trinkexzessen im öffentlichen Raum mit gesetzlichen Änderungen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begegnet werden kann!“, so Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Präsident des NST. Zwar behandle das Land mit der Novelle wichtige Felder der Inneren Sicherheit, bei der Bekämpfung der Alltagskriminalität dürften die Polizei vor Ort und die Kommunen nicht allein gelassen werden. „Alkohol-Terror beeinträchtigt die Sicherheitslage in unseren Städten und Gemeinden!“, so Mädge.

„Gleichzeitig müsse die Präsenz der Polizei vor Ort nachhaltig verbessert werden!“, erklärte Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Vizepräsident des NST, und verwies auf die sicherheitspolitischen Forderungen des Verbandes. „Einen Rückzug der Polizei aus der Fläche werden wir nicht hinnehmen. Polizeiliche Aufgaben dürften nicht auf Kommunen abgewälzt werden.“

Den Beschluss des Geschäftsführenden Präsidiums des NST vom 7. Mai 2018 fügen wir in der Anlage bei.

14. Mai  2018

Ansprechpartner: Dr. Jan Arning, Tel:  0511 / 368 94-16, Mobil: 0172 / 53975-16

und Stefan Wittkop, Tel:  0511 / 368 94-13, Mobil: 0172 / 53975-13


Beschluss

 Das Geschäftsführende Präsidium des Niedersächsischen Städtetages (NST) nimmt die öffentlich bekannt gemachten Eckpunkte zur Novelle des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (NSOG) zur Kenntnis.

Das Geschäftsführende Präsidium begrüßt ausdrücklich, dass der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ aufgrund der Bedeutung für die kommunalen Gefahrenabwehrbehörden auch im neuen Gesetz enthalten ist.

Das Geschäftsführende Präsidium fordert vom Land – wie im Koalitionsvertrag angekündigt - eine Prüfung, inwieweit sich der Bedarf für eine Rechtsgrundlage zur Ordnung im öffentlichen Raum (z. B. Trinkverbot auf Plätzen) ergibt. Eine solche Regelung muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

Neben den gesetzlichen Änderungen verweist das Geschäftsführende Präsidium auf folgende wesentliche Forderungen aus dem beschlossenen Positionspapier „Sicherheitspolitik in den Kommunen“ des Niedersächsischen Städtetages:

· Der Niedersächsische Städtetag fordert das Land Niedersachsen daher auf, die Polizeipräsenz in den Kommunen nachhaltig und deutlich zu verbessern. Bund und Länder sind hier gemeinsam in der Pflicht, für eine flächendeckende Aufstockung der polizeilichen Einsatzkräfte zu sorgen, damit diese den bestehenden und neu entstandenen Herausforderungen an die innere Sicherheit gerecht werden können. Daher müssen Bund und Länder an die objektive Lage ausgerichtete Schutzkriterien definieren, um die Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessen. Es darf keinen Rückzug der Polizei aus der Fläche und aus bestimmten Aufgaben – insbesondere nicht zu Lasten der kommunalen Ordnungsbehörden – geben. Der teilweise erfolgte Rückzug aus dem ländlichen Raum muss daher rückgängig gemacht werden.

· Angesichts der erheblichen Belastung der städtischen Ordnungskräfte ist es notwendig, dass der Gesetzgeber für eine Entlastung der kommunalen Ordnungsbehörden durch aufgabenkritische Überprüfung der Zuständigkeiten sorgt, beispielsweise durch Abbau von Bürokratie in der Regulierung der Verfahren, durch die Evaluation des Umganges mit § 99 NSOG oder durch mehr Spielraum für die Kommunen bei der Regelung von Gebühren für bestimmte Ordnungswidrigkeiten.

· Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist nicht zu akzeptieren. Diejenigen, die unseren Schutz gewährleisten, müssen sich auf den besonderen Schutz des Staates verlassen können. Insoweit sind alle präventiven und repressiven Maßnahmen zu ergreifen, damit die Einsatzkräfte effektiv geschützt werden.

· Der Niedersächsische Städtetag spricht sich für eine intensive Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen aus. Kriminalitätsbekämpfung – ob präventiv oder repressiv – setzt eine zutreffende Lagebeschreibung und einen intensiven Informationsaustausch voraus. Daher ist es notwendig, eine differenzierte, die Tätergruppen zutreffende und umfassend beschreibende Statistik zu führen und den Kommunen regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Dabei ist auf die in unseren Städten und Gemeinden bewährte Sicherheitspartnerschaft von Polizei, Justiz und Ordnungsbehörden zu bauen und weiter zu intensivieren.

· Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft und Extremismus jeglicher Couleur müssen gezielt bekämpft und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegen getreten werden. Der Niedersächsische Städtetag fordert das Land auf, Kommunen bei der Bekämpfung extremistischer Tendenzen zu unterstützen.

· Gewalt, Beleidigungen und Drohungen gegenüber Mandats- und Amtsträgern aber auch gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen, wie zum Beispiel in den Ordnungsämtern oder Ausländerbehörden, haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Einzelne Kommune haben bereits besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Verbale und körperliche Gewalt müssen effektiv bekämpft werden. In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass die Verfolgungsbehörden und die Justiz ihrer Aufgabe nachkommen und entsprechende Delikte konsequent bestrafen.



Dokumente:

1371851_0 (PDF, 171 kB)


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