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Streusalz muss im Land gleichmäßig verteilt werden ||Lieferant bevorzugt öffentlich einseitig Landesbehörden||Gemeinsame Presseerklärung des NST und NSGB

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG


Niedersächsischer Städtetag

Datum: 11. Februar 2010                                                                                                                               

Ansprechpartner:

NSGB:   Meinhard Abel,  Tel. 0511 30285-41

NST:       Klaus Bothe,  Tel. 0511 36894-17

Streusalz muss im Land gleichmäßig verteilt werden

Lieferant bevorzugt offensichtlich einseitig Landesbehörden

Hannover. Mit Überraschung und Befremden haben der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund auf Informationen reagiert, dass mindestens ein Großlieferant das derzeit dringend benötigte Streusalz entgegen vertraglicher Vereinbarungen offensichtlich aufgrund von Absprachen fast nur noch an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr liefert und nicht mehr an die Städte- und Gemeinden.

Es kann nicht sein, dass einseitig Landesinteressen nachgegangen wird, auch eine Mangelverwaltung muss nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen. Insbesondere dürfen die Städte und Gemeinden im Flächenland Niedersachsen nicht benachteiligt werden. Denn zugleich liegt der Verdacht nahe, dass es sich der Lieferant bei der nicht ausreichenden Menge einfach machen will und Streusalz nur an wenige Stellen ausliefert, anstatt die Kunden flächendeckend gleichmäßig zu versorgen.

Die kommunalen Spitzenverbände drängen auf die Einhaltung der geschlossenen Verträge zwischen der Firma und den einzelnen Kommunen, einschließlich der zumeist vereinbarten Lieferfristen von 72 Stunden. Streusalz ist nun einmal die Ware, die man genau in einer derartigen Frostperiode benötigt und nicht im Sommer, so Städtetag und Städte- und Gemeindebund. Immerhin können mit dieser Ware Unfälle mit möglichen hohen individuellen und volkswirtschaftlichen Folgekosten vermieden werden.

...

Möglicherweise behalten sich Städte und Gemeinden Regressforderungen gegenüber dem Lieferanten wegen Nichteinhaltung von Vertragsbestandteilen vor.

Beide Verbände fordern die Landesregierung auf, umgehend zu intervenieren. Die Absprachen zwischen Lieferanten und der Landesbehörde sind sofort aufzuheben und somit eine Gleichbehandlung gegenüber den Kommunen wiederherzustellen.



Dokumente:

70622_1946583_0 (PDF, 37 kB)


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