Pressemitteilung Nr. 12 / 2015
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NST fordert schlüssiges Ordnungskonzept für ländlichen
Raum
Bei der geplanten Novelle des Landesraumordnungsprogramms (LROP) fordert
der Niedersächsische Städtetag (NST) den Erhalt und Ausbau eines
funktionierenden Zentrenkonzepts. Bei der Landesraumordnung werden Städte
und Gemeinden je nach ihrer Bedeutung als zentraler Ort für ihr
Umland in Grund-, Mittel- und Oberzentren eingeteilt.
Gerade im ländlichen Raum kommt es aufgrund des demographischen
Wandels darauf an, dass die Grund- und Mittelzentren eine funktionierende
Infrastruktur zur Verfügung stellen, erklärt Lüneburgs
Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Vizepräsident des NST, und
fährt fort: Daher muss die Raumordnung im Rahmen eines
schlüssigen Zentrenkonzepts auch weiterhin verbindliche Vorgaben
machen.
Beim im letzten Jahr vorgelegten Entwurf des Landwirtschaftsministeriums waren
geplante Neuregelungen zur Bestimmung zentraler Orte und der
Versorgungsstrukturen des Einzelhandels bei den kommunalen
Spitzenverbänden auf heftige Kritik gestoßen. Bei der
Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe wie
Supermärkte und Warenhäuser muss die neue Planung auch die
Versorgungsstrukturen benachbarter Kommunen berücksichtigen. Strukturen in
benachbarten Städten und Gemeinden dürfen nicht zerstört
werden, betont Mädge.
Außerdem gelte es zu diskutieren, bis zu welcher Größe die
Planung von Einzelhandelsbetrieben allein den Städten und Gemeinden
überlassen bleiben soll, so der NST. Nach derzeit geltender
Rechtslage müssen sie sich ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche an die
von Land und Landkreis gesetzten Vorgaben halten, weil von regionalen
Auswirkungen ausgegangen wird. Mädge merkt an: Die Praktiker sollen
darüber diskutieren, ob nicht auch Märkte mit bis zu 1.200
Quadratmetern Verkaufsfläche allein der Planungshoheit der Gemeinden
überlassen werden sollen.
9. September 2015
Dokumente:
Kontakt: s.behla@nst.de