Presseinformation
anlässlich der 187. Präsidiumssitzung am 7. Mai 2009 in Bramsche
7. Mai 2009
Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel.: 0172 539 7522
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Kommunale Präsenz in der Kontrolle der Sparkassen bewahren
Städtetag warnt vor undurchdachtem Systemwechsel
Reine Bankfachleute statt kommunaler Kompetenz: So sollten die
Verwaltungsräte der örtlichen Sparkassen ganz sicher nicht besetzt
sein! Wir dürfen mit unseren Sparkassen nicht ausgerechnet diejenigen
Kreditinstitute durch einen Systemwechsel schwächen, deren
Kontrollstrukturen sich in der Finanzkrise gerade bestens bewährt
haben. So fasste Oberbürgermeister Ulrich Mädge
(Lüneburg), Präsident des Niedersächsischen Städtetages,
die Position seines Verbandes zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur
Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht zusammen.
Der Regierungsentwurf dieses Gesetzes ist Teil eines Maßnahmepakets zur
Stabilisierung der Finanzmärkte, dessen generelle Zielsetzung der
Städtetag begrüßt. Problematisch ist aber, dass die besondere
Situation und kommunale Verankerung der Sparkassen und Kommunalversicherer
nicht bedacht wurde. Im Gegensatz zu anderen Kreditinstituten und
Versicherungen ist die kommunale Präsenz in den Aufsichtsgremien dieser
Institutionen Ausdruck ihrer Anbindung an die kommunalen Träger und
Eigentümer.
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Mitglieder von Kontrollgremien der
Finanzwirtschaft künftig individuelles Expertenwissen wie
Bankvorstände nachweisen müssen. Bislang sind die Aufsichtsgremien
der Sparkassen und Kommunalversicherer durch ihren spezifischen
öffentlichen Auftrag und ihre daraus resultierende Zusammensetzung
geprägt. Die Eigentümer- und Trägervertreter bringen
vielfältiges Wissen aus ihren jeweiligen Berufen mit, ebenso besondere
Kenntnisse der örtlichen Strukturen und Marktgebiete sowie Lebenserfahrung
und gesunden Menschenverstand. Daneben gibt es Fachexperten der Finanz- bzw.
Versicherungswirtschaft.
Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung. Auch Städte
müssen heute kompetent als Unternehmen geführt werden. Darum muss es
reichen, wenn die Oberbürgermeister, Bürgermeister und sonstigen
kommunalen Vertreter die bisherigen Anforderungen etwa des
Niedersächsischen Sparkassengesetzes erfüllen, so
Oberbürgermeister Heiner Pott
(Lingen), der Vizepräsident des Städtetages. So bewahren wir
die bisher gut funktionierende Kontrolle und zugleich die enge Anbindung
unserer Sparkassen und Kommunalversicherer an die Kommunen.
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