Hilfsnavigation
Wappen Niedersächsischer Städtetag
Volltextsuche

Seiteninhalt

Pressemitteilung anlässlich der 186. Präsidiumssitzung am 12. Februar in Visselhövede
Konjunkturpaket II - kommunales Investitionsprogramm in Niedersachsen

Presseinformation

anlässlich der 186. Präsidiumssitzung am 12. Februar in Visselhövede

Konjunkturpaket II – kommunales Investitionsprogramm in Niedersachsen

Der Niedersächsische Städtetag hat an die Landesregierung appelliert, schnell die Voraussetzungen für einen Erfolg des kommunalen Investitionsprogramms in Niedersachsen zu schaffen. Der landesinterne Umgang mit dem Konjunkturpaket II stand im Mittelpunkt der heutigen Präsidiumssitzung des Verbandes für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.

Der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Lüneburg), betonte im Anschluss an die Sitzung: „Die bisherige gute Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden muss weiter fortgesetzt werden. Wir wollen die zusätzlichen Investitionsmittel schnell, sachgerecht und wirtschaftlich in ganz Niedersachsen einsetzen. Das Land muss die wichtigsten Vorfragen ganz schnell klären: Wenn die Ampeln auf Grün stehen, legen wir sofort los!“

Der heutige Präsidiumsbeschluss des Niedersächsischen Städtetages im Wortlaut:

1.    Die kommunale Selbstverwaltung ist in der Lage, gerade auch in Krisenzeiten flexibel und problemadäquat zu handeln. Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden können und werden ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht werden, im Rahmen des Konjunkturpaketes II rasche und zukunftsorientierte Investi­tionen zu täti­gen.

2.    Hierzu müssen die staatlichen Ebenen auf unnötige und zeitraubende Detailvorgaben verzichten. Zu begrüßen ist daher die Entscheidung der Landesregierung, einen er­hebli­chen Teil der vorgesehenen Investitionsmittel den Kommunen pauschal zur Ver­fügung zu stellen. Auch für die Verteilung der Fördermittel für Schulinfrastruktur wäre dies der rich­tige Weg.

3.    Die Investitionsmittel sollen allen Kommunen zugute kommen, den finanzstarken wie den fi­nanzschwachen. Die Ausgestaltung sämtlicher Förderprogramme des Landes muss dies berücksichtigen. Auch muss eine notwendige Kofinanzierung von Eigen­anteilen im Kreditwege kommunalaufsichtlich gestattet sein.

4.     Die bei der Mittelverwendung einzuhaltenden Regeln müssen klar definiert und von jeder Kommune aus eigener Kraft einzuhalten sein. Dies gilt insbesondere für das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ der Investitionen. Hier ist das Land gefordert, eine ein­deutige und praktikable gesetzliche Regelung zu beschließen.

12. Februar 2009

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel.: 0172 539 7522

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de .


Dokumente:

Presseinformation vom 12. Februar 2009 (PDF, 12 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 8 kB)