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Pressemitteilung Nr. 29 / 2023
Deutschlandticket: Wer bestellt muss auch zahlen!

„Damit das Deutschlandticket eine Zukunft hat, ist dessen dauerhafte Finanzierung sicherzustellen. Diese Verantwortung sehen wir bei Bund und Ländern“, so der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter). Sie hätten das Deutschlandticket ins Leben gerufen und damit vor allem die kommunalen Aufgabenträger in die Pflicht genommen. Aus diesem Grund müssten Bund und Länder nun auch die Finanzierungsverantwortung tragen und nicht das Risiko finanzieller Einbußen auf die Kommunen abwälzen. Mit der Absage einer Nachschusspflicht ab dem Jahr 2024 und der Ankündigung, nur Restmittel des Jahres 2023 für den Verlustausgleich bereitzustellen, nähre der Bund die Befürchtung, sich schrittweise seiner (Finanzierungs-)Verantwortung zu entziehen. Das sei nicht zu akzeptieren. Mit dieser Aussicht könnte das Deutschlandticket spätestens ab 2025 ein schnelles Ende finden.“

NST-Vizepräsident und Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg, Jürgen Krogmann, hebt hervor: „Zur finanziellen Situation in Niedersachsen sind landesseitig Zusagen gemacht worden. Das nehmen wir als Zeichen wahr, dass man auf Landesebene die ÖPNV Aufgabenträger nicht dem alleinigen Finanzierungsrisiko aussetzen will.“ Zum Hintergrund führt Krogmann aus: Wirtschaftsminister Olaf Lies habe im letzten Fachgespräch zum Deutschlandticket am 28. November 2023 bekanntgegeben, dass die Finanzierung des Deutschlandtickets in Niedersachsen zumindest für das Jahr 2024 sichergestellt sei. Es würden insgesamt ca. 40 Mio. € zu viel angemeldeter Mittel aus 2023 in den Haushalt für 2024 übertragen werden können. Sollten darüber hinaus weitere Mittel für den Verlustausgleich benötigt werden, könnten diese überplanmäßig im Haushalt 2024 bereitgestellt werden.“

Krogmann und Klingebiel sind sich einig: „Wir verlassen uns auf das Wort des Ministers! Da es uns um eine langfristige Finanzierungssicherheit über das Jahr

2024 hinausgeht, werden wir jedoch auch weiterhin fordern, dass das Land einen konnexitätsrelevanten Anwendungsbefehl für die Aufgabenwahrnehmung in das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz aufnimmt und der Bund seinen finanziellen Beitrag auch in Zukunft leistet und verbindlich macht. Das ist in unseren Augen der einzig sichere Weg. Eine „Hängepartie“ von Jahr zu Jahr darf es nicht geben.“

13. Dezember 2023

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

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