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Pressemitteilung Nr. 24 / 2023
NST: Städtebauförderung muss verlässlich bleiben!

Die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages kritisiert Festlegungen in der neuen Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2023/2024, die den kommunalen Städtebau erheblich zu beeinträchtigen werden, scharf.

„Erweiterungen von Sanierungsgebieten müssen auch künftig möglich sein“, fordert der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz, Oberbürgermeister Claudio Griese (Stadt Hameln). Alles andere bringe nur unnötige Bürokratie mit sich. Es sei völlig sinnfrei, wenn bspw. künftig ein neues Fördergebiet aufgemacht werden müsse, damit ein an ein bestehendes Fördergebiet angrenzender Straßenzug in die Förderkulisse aufgenommen werden könne.

„Entsprechendes gilt für die neue Obergrenze von künftig 6 Mio. € pro Fördermaßnahme. Die Mittel für die Maßnahmen zu deckeln, ist in Zeiten exorbitant hoher Baukosten weder sinnvoll noch wird dies zur gewünschten Beschleunigung führen“, ergänzt Griese. Dies zeige die Erfahrung aus anderen Förderprogrammen. Im Zweifel würden Maßnahmen nur künstlich aufgeteilt, um die Obergrenze einzuhalten, was wieder unnötige Aufwände bedeute.

Hinzu komme, dass Bund und Land immer wieder Unsicherheiten bei den vorhandenen Mittelresten schürten. Das Land müsse sich auf Bundesebene gegen weitere Mittelkürzungen einsetzen. „Hinsichtlich der Programmjahre 2023 und 2024 erwarten wir vom Land wenigstens eine Regelung zur Ermöglichung eines „strafzinsfreien“ frühzeitigeren Mittelabrufs, wie sie das Land NRW geschaffen hat“, so Griese abschließend.

Zum Hintergrund:

Mit der neuen Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2023/2024 haben die Länder und der Bund beschlossen, dass Fördermittelreste aus der Städtebauförderung künftig nur noch über zwei anstatt wie früher über drei Haushaltsjahre übertragbar sind. Zugleich ist das Niedersächsische Wirtschaftsministerium dazu übergegangen, nur noch Fördermaßnahmen bis maximal 6 Mio. Euro zu bewilligen und Erweiterungen von Fördergebieten nicht mehr zu genehmigen.

3. November 2023

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1694185_0 (PDF, 163 kB)


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