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Pressemitteilung Nr. 20 / 2023
Rechtskreiswechsel SGB II / SGB III für u25jährige

Der Niedersächsische Städtetag lehnt das Vorhaben des Bundes, die Zuständigkeit der Betreuung für unter 25-jährige Arbeitssuchende von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu übertragen, strikt ab. „Dieses politisch und fachlich hoch umstrittene Vorhaben der Bundesregierung wird nur Nachteile für die Jugendlichen mit sich bringen“, erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter): „Durch diese Verlagerung werden die bisherigen Unterstützungsstrukturen für die Ausbildungsstellenvermittlung und -förderung sowie die Arbeitsförderung und Unterstützungsnetzwerke für Kinder und Jugendliche zerstört. Hinzu kommt auch, dass der ganzheitliche Beratungs- und Vermittlungsansatz und die „Leistungen aus einer Hand“ nicht mehr möglich sein werden. Statt einen Ansprechpartner werden die Jugendlichen drei haben.“

„Das Land muss sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Vorhaben gestoppt wird“, fordert NST-Vizepräsident, Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg): „Der Bund will durch die geplanten Änderungen Mittel von 900 Millionen Euro einsparen. Im Hinblick auf die Entwicklungen der letzten Jahre und mit Blick auf das neue Bürgergeldgesetz sind für uns die geplanten Einsparungen im SGB II absolut nicht nachvollziehbar. Aus unserer Sicht müssen angesichts der umfangreichen Aufgaben und Herausforderungen in diesem Bereich viel mehr Mittel dem SGB II zugewiesen werden. Von der Betreuung der Jugendlichen im Übergang zwischen der Schule und Beruf hängt ab, inwieweit diese Personengruppe sich in den Arbeitsmarkt integrieren wird und somit künftig unabhängig von den Staatsleistungen leben wird.“

„Die Jobcenter haben die Aufgaben der ganzheitlichen Beratung und Betreuung für Jugendliche seit 2005 professionell wahrgenommen und Hilfsstrukturen vor Ort aufgebaut,“ so Klingebiel und Krogmann: „Jetzt müssen sie nach dem Vorhaben des Bundes aus rein fiskalischen Gründen diese Aufgaben an die Agenturen für Arbeit übergeben. Es ist davon auszugehen, dass besonders die Betreuung der Jugendlichen mit großem Unterstützungsbedarf und Vermittlungshemmnissen (Schulabgänger, Geflüchtete mit geringen Sprachkenntnissen, Suchtproblematik) darunter leiden wird, weil bewährte Hilfsstrukturen durch den Wechsel zerstört werden.“

Zum Hintergrund:

Das BMAS plant ab 2025 junge Menschen unter 25 Jahren (u25) nicht mehr durch die Jobcenter (SGB II), sondern durch die Agenturen für Arbeit (SGB III) betreuen zu lassen. Das BMAS wird noch im zweiten Halbjahr 2023 eine entsprechende Gesetzesinitiative für den Betreuungswechsel einbringen. Das Inkrafttreten der veränderten Zuständigkeiten ist für den 01.01.2025 vorgesehen.

Als Grund für die geplanten Strukturänderungen werden Einsparauflagen für das Jahr 2025 aufgeführt. Es stehen Einsparungen von ca. 900 Millionen Euro im Raum. Dies erzwingt aus Sicht des BMAS strukturelle Änderungen. Aus diesem Grund plant das Bundesministerium, dass die Betreuung von jungen SGB II-Leistungsberechtigten ab 2025 nicht mehr in der Verantwortung der Jobcenter liegen wird. Die Zuständigkeit soll ins SGB III wandern. Wobei die Leistungsgewährung der u25 weiterhin im Jobcenter (SGB II) erfolgen soll, die Arbeitsvermittlung und alle weiteren Maßnahmen zur Eingliederung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt jedoch von der Agentur für Arbeit (SGB III) erfolgen sollen.

27.09.2023

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. xxx / 2023 (PDF, 163 kB)


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