In einem Gespräch mit dem Niedersächsischen Innenminister haben die Kommunen ihre Hilfsbereitschaft erklärt, Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen. „Wichtig ist, dass das Land Niedersachsen bereits effektive Vorkehrungen zur zentralen Aufnahme und Unterbringung getroffen hat; auch wenn wir gemeinsam noch nicht abschätzen können, wie viele Menschen zu uns kommen werden“, sagte Präsident Mädge: „Wir erwarten, dass sich Bund und Länder eng mit den Kommunen abstimmen, und Hand in Hand die gesamtgesellschaftliche, humanitäre Aufgabe bewältigen werden."
Gleichzeitig seien, so NST-Vize Frank Klingebiel, die Kommunen vorbereitet: „Die Niedersächsischen Kommunen werden selbstverständlich ihren humanitären Beitrag bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine leisten. In den nächsten Tagen werden auch wir die Möglichkeiten zur dezentralen Unterbringung in den Kommunen prüfen.“
Niedersachsen werde sich, so Mädge weiter, in Kürze für ein schlankes Verfahren im Sinne des § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) einsetzen, um derzeit bestehende, bürokratische Hürden abzubauen. „Bis die entsprechenden Beschlüsse insbesondere der EU-Kommission gefasst worden sind, werden die Kommunen die geflüchteten Menschen zur Beantragung von Asylleistungen an die Landesaufnahmeeinrichtungen verweisen“, so Mädge und Klingebiel zur derzeit bestehenden Rechtslage.
25. Februar 2022
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