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Presseinformation vom 5. Dezember 2007||Mittagsverpflegung für Schüler in Notlagen nicht nur an Ganztagsschulen

Niedersächsischer Städtetag

Verband für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

Presseinformation

NST: Mittagsverpflegung für Schüler

in Notlagen nicht nur an Ganztagsschulen

Das Land Niedersachsen will sicherstellen, dass „Schülerinnen und Schüler in besonderen Notlagen“ an der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen teilnehmen können. Der Niedersächsische Städtetag (NST) begrüßt diese Absicht ausdrücklich. Rund 32.000 Schüler zählen zu den Betroffenen. Für sie sollen als freiwilliger Zuschuss drei Millionen Euro im Haushalt 2008 bereitgestellt werden.

Mit dieser Übergangsregelung soll eine Änderung der Sozialleistungsgesetze auf Bundesebene herbeigeführt werden. Freie Initiativen bei der Mittagsversorgung sollen dabei nicht verdrängt oder zerschlagen werden, heißt es in einem Eckpunktepapier des Kultusministeriums; dabei geht es um Schul- und Elternvereine oder das Engagement von Stiftungen. Das Land will jedoch auch die Kommunen zur Kasse bitten und schlägt eine Kofinanzierung vor. „Ein Modell ohne originäre kommunale Finanzierungsanteile ist aus Sicht des MK gegenwär­tig nicht vorstellbar“, heißt es dort.

Der NST lehnt jedoch ein Förderprogramm ab, das über die Kommunen abgewickelt wird, weil  dies  immensen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes bedeute. „Wir begrüßen die Entscheidung. Doch aufgrund der engen Personal- und Finanzausstattung können viele Kommunen nicht noch weitere Belastungen verkraften, indem sie Essenszuschüsse an Gesamtschulen oder einzelne Betroffene zuweisen“, so NST-Präsident Dr. Martin Biermann, Oberbürgermeister von Celle.

Der NST zieht ein schlankes und direktes Förderverfahren vor: Es könne an die Förderung für die Lernmittelausleihe anknüpfen, die den Schulen direkt vom Land zugewiesen werde, schließlich gehe es um dieselben Kinder.

Auch sollte die förmliche Genehmigung als Ganztagsschule sollte nicht Bedingung sein: Vielmehr sollten alle Schulen einbezogen werden, an denen ein Mittagessen angeboten wird.

Das Land nimmt die Durchschnittskosten pro Essen mit 2,50 Euro an: „Das ist offensichtlich nicht genug; tatsächlich liegen die Kosten eher bei 3 Euro“, so Biermann.

Das finanzielle Engagement des Landes müsse auch unabhängig davon sein, ob Zuschüsse der Städte, Gemeinden und Landkreise fließen. „Soweit eine Kofinanzierung vorausgesetzt wird, muss es nicht zwangsläufig ein Zuschuss des Schulträgers sein“, so Biermann. Ein „vor Ort“ organisierter Zuschuss müsse ausreichen und akzeptiert werden. So könnte den landesweit nicht deckungsgleichen Strukturen bei der Mittagsversorgung an Schulen und der bunten Landschaft der in diesem Bereich engagierten Gruppen Rechnung getragen werden.

05.12.07

Ansprechpartner: Harald Kunze, Tel. 0511 / 368 94-13

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de



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