Pressemitteilung
Breite Offensive für verändertes Ladenöffnungsrecht
- Regelungen für Ausflugsorte sollen wieder geändert werden -
Gegen das seit einem Jahr geltende Ladenöffnungsrecht bildet sich eine
nicht alltägliche Allianz: Der Niedersächsische Städtetag,
kommunaler Spitzenverband für kreisfreie und kreisangehörige
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, macht sich gemeinsam mit Kirchen und
Handel für Änderungen bei den Sonn- und Feiertagsregelungen in
anerkannten Ausflugsorten stark.
Zum Hintergrund: Während früher Ausflugsorte lediglich die waren, die
in einer speziellen Verordnung erfasst waren, sind es nach dem neuen Recht
alle diejenigen Orte oder Ortsbereiche mit besonderer Bedeutung für
den Fremdenverkehr, die vom Ministerium anerkannt worden sind. Auch
können jetzt neben dem Verkauf des täglichen Kleinbedarfs, wie z. B.
Zeitungen, Schnittblumen, Fotoartikel oder Andenken, zusätzlich auch
Bekleidungsartikel und Schmuck verkauft werden. Im Ergebnis also eine
beträchtliche Ausweitung der Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und
Feiertagen gegenüber den bisherigen Regelungen.
Gegen diese neue Regelungen machen jetzt die genannten Institutionen mobil.
Nach ihrer Auffassung bergen sie die Gefahr einer inflationären
Entwicklung in den Ausflugsorten und damit einer unkalkulierbaren
Wettbewerbsverzerrung. Es wird die Gefahr einer Sonntagsöffnung
durch die Hintertür in Ausflugsorten befürchtet.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
hat inzwischen den Entwurf der Grundsätze für die Anerkennung
von Ausflugsorten nach dem Niedersächsischen Gesetz über die
Ladenöffnungszeiten vom 8. März 2007 vorgelegt. Nach den darin
vorgesehenen Kriterien dürften insbesondere die großen Städte
des Landes keine Probleme haben, den Anerkennungsvoraussetzungen zu
entsprechen, insbesondere auch das hohe Aufkommen von in der Regel 100.000
Tages- oder Übernachtungsgäste pro Jahr zu erreichen. Die durch diese
Privilegierung der Ausflugsorte beim Sonntagsverkauf entstehenden
Kaufkraftverlagerungen gehen nach Auffassung der Partner eindeutig zu
Lasten der kleinstädtisch-gemeindlichen Umlandkommunen größerer
Städte. Zudem weisen sie darauf hin, dass auch der grundgesetzlich
garantierte Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage als
Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung weitgehend aufgehoben wird.
In einer gemeinsamen Eingabe an die Niedersächsische Sozialministerin
Mechthild Ross-Luttmann sowie an den Niedersächsischen Wirtschaftsminister
Walter Hirche wird jetzt dafür plädiert, den Sonn- und
Feiertagsverkauf in Ausflugsorten weitgehend wieder auf das
zurückzuführen, was vor der gesetzlichen Neuregelung galt.
Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages
Heiger Scholz hierzu: Wir fordern die Landesregierung eindringlich auf,
die politische Initiative zu einer Änderung der Gesetzeslage zu ergreifen.
Im neuen Gesetz selbst ist zwar eine Überprüfung der Auswirkungen
bis zum 31. März 2010 vorgesehen. Ein Abwarten bis dahin erscheint uns
allerdings als nicht möglich. Anderenfalls ist zu befürchten, dass
zahlreiche große Städte mit historischen Innenstadtkernen versuchen
werden, als Ausflugsort anerkannt zu werden. Dies ginge zu Lasten der
Umlandkommunen.
Hannover, den 25. April 2008
Presseinformation vom 25. April 2008 (PDF, 14 kB)
Alle Dokumente als Zip (ZIP, 8 kB)