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Presseinformation vom 19. Februar 2004||Hartz IV: Sprengsatz für kommunale Haushalte||Städtetag fordert Gesetzeskorrekturen

Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages hegt die Befürchtung, dass die im Dezember 2003 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozial­hilfe (Hartz IV-Gesetz) zu erheblichen Mehrbelastun­gen bei Städten und Kreisen führen wird. Dies teilte der Präsident des Verbandes, Lüneburgs Oberbürgermeister Ul­rich Mädge, im Anschluss an die Sitzung des Präsi­diums im Lüneburger Rathaus mit.

„Bei den Beratungen im Vermittlungsausschuss, die letztlich zu dem Gesetzeskompromiss führten, lagen für die jetzt gefundene Lösung keine brauchbaren Daten vor“, erläuterte Mädge. Deshalb habe bei der Kompromissfindung im Vermittlungsausschuss keine Folgekostenabschätzung mehr stattgefunden. Zwar würden die Sozialhilfeträger von den Kosten für Le­bensunterhalt der erwerbsfähigen Sozialhilfeemp­fänger entlastet; im Gegenzug seien ihnen jedoch die Unterkunftskosten für alle bisherigen Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe auferlegt wor­den. Diese Kosten überstiegen beträchtlich die ein­gesparten Sozialhilfeleistungen, zumal für den ge­nannten Personenkreis künftig kein Wohn­geldanspruch mehr bestehe.

„Erste Berechnungen aus etlichen größeren Städten in Niedersachsen und der ganzen Bundesrepublik zeigen, dass diese Unterkunftskosten zu Mehrbe­lastungen von mehreren Millionen Euro in den einzelnen Städten führen werden“, teilte Mädge mit. Deshalb fordere der Verband das Land Nieder­sachsen auf, noch vor In-Kraft-Treten der Regelungen zum 1. Januar 2005 auf Korrekturen an diesem Bundesgesetz hinzuwirken. Anderenfalls entwickele sich dieses Leistungsgesetz zu einem Sprengsatz für die kommunalen Haushalte. Mädge erinnerte daran, dass dieser Teil der Gemeindefi­nanzreform zu einer deutlichen Entlastung der örtli­chen Sozialhilfeträger führen sollte. Wenn jetzt das Gegenteil absehbar sei, müsse dies von Bund und Ländern korrigiert werden.

Im Übrigen kritisierte Mädge, dass der Bundesgesetzgeber bei der Ausgestaltung des sog. Optionsrechts – nämlich der möglichen Übernahme von Aufgaben der Bundesagenturen für Arbeit durch  Kreise und kreisfreie Städte - die Folgewirkungen für die kreisangehörige Ebene offenbar ausgeblendet habe. Noch sei Zeit, hierbei Korrekturen vorzunehmen. Mädge: „Es kann nicht sein, dass Landkreise kostenträchtige Aufgaben der Arbeits­marktpolitik an sich ziehen, um anschließend den übersteigenden Finanzbedarf über die Kreisumlage auf die Städte und Gemeinden umzulegen.“ Deshalb stehe das Land gesetzgeberisch in der Verantwortung gegen­über den Städten und Gemeinden und müsse Vor­kehrungen zu deren Schutz treffen.



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