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Presseinformation für die 176. Sitzung des Präsidiums am 31. Januar 2007||Städtetag: Tätigkeit im öffentlichen Dienst attraktiver gestalten

Der öffentliche Dienst im Lande muss nach Auffassung des Niedersächsischen Städtetages attraktiver werden. Dies ist das Ergebnis von Beratungen im Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes am heutigen Tage in Hannover. Der Präsident des Verbandes der kreisfreien und kreisangehö­rigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, Celles Oberbürgermeister Dr. h. c. Martin Biermann, teilte mit, dass es derzeit die einmalige Chance gebe, die zum Teil über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen im Beamten­recht infrage zu stellen, es in wichtigen Teilen zu flexibilisieren und auf die Bedürfnisse einer modernen öffentlichen Verwaltung auszurichten.

Anlass hierfür bietet die beschlossene Föderalismusre­form. Während bislang der Bund in nahezu allen Berei­chen gesetzliche Vorgaben für die Beamtenschaft machte, ist seine Kompetenz jetzt nur noch auf wenige grundlegende Bereiche beschränkt, wie z. B. wann eine Berufung in das Beamtenverhältnis überhaupt zulässig ist. Für einen Großteil der Regelungen sind jetzt die Länder ab­schließend zuständig. Und hierin sieht der Niedersächsi­sche Städtetag eine willkommene Gelegenheit, künftig in stärkerem Maße auch kommunale Belange berücksichtigt zu wissen.

 Biermann: „Die Länder sind jetzt allein verant­wortlich für die Bereiche Laufbahnen sowie Besoldungs- und Versorgungsrecht. Damit eröffnen sich Gestaltungs­spielräume, unter Beachtung der kommunalen Personal­hoheit berechtigte Interessen und Bedürfnisse der Städte und Gemeinden zu regeln.“ Als Beispiel nannte er die Neugestaltung des Laufbahnrechts. Bisher gibt es vier sog. Laufbahngruppen, die im Wesentlichen auf die Vor- und Ausbildung der Beamten abstellen. Schon seit vielen Jahren gibt es aber den untersten Bereich (einfa­cher Dienst) bei den Städten und Gemeinden nicht mehr. Die verbliebenen drei Laufbahngruppen sollten derart neu strukturiert werden, dass sie besser miteinander verzahnt sind und damit eine größere Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Ebenen gegeben ist. Hierüber sollte jeder einzelne kommunale Dienstherr unter Berücksichtigung personalwirtschaftlicher Notwendigkeiten eigenverant­wortlich entscheiden können. Gleiches gilt für die Besol­dung. Wie schon im Tarifbereich bei den Beschäftigten sollten nach Vorstellungen des Städtetages auch bei den Beamten leistungsorientierte Höher- und Herabstufungsmöglichkeiten einge­räumt werden. Weitere Regelungsnotwendigkeiten werden hinsichtlich eines Wechsels vom öffentlichen Dienst in die private Wirtschaft und umgekehrt sowie beim Eintritt in den Ru­hestand aufgrund der Altersgrenze gesehen.

Biermann: „Wir greifen das Angebot des Landes gern auf, in enger Zusammenarbeit ein neues öffentliches Dienstrecht zu schaffen, das nicht nur Landes-, son­dern auch spezifische kommunale Belange aufgreift.“

In diesem Zusammenhang lobte er den aktuell vorgelegten Entwurf einer neuen Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich, die an Abkehr von bisher vor­gegebenen starren Obergrenzen für Beförderungsämter in einzelnen Laufbahnen künftig nur noch auf die sachgerechte Bewertung von Dienstposten abstellt und vorschreibt, sparsam und wirtschaftlich zu handeln. Der Städtetag sieht hierin auch einen Erfolg seiner jahrelangen Bemühungen, zu wesentlichen Vereinfachungen und Verbesserungen bislang leistungsfeindlicher Regelungen zu kommen.



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