Duderstadt, den 18. November 2004
Städtetag: Keine Belastungen für Kurorte
Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages hat sich am 18. November 2004 in Duderstadt mit dem Entwurf einer Kurort-Verordnung beschäftigt. In dieser Verordnung legt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) fest, unter welchen Voraussetzungen Städte und Gemeinden sich als Kurort oder Erholungsort bezeichnen dürfen. Nur die derart prädikatisierten Orte dürfen Fremdenverkehrsbeiträge und Kurbeiträge (sog. Kurtaxe) erheben.
Der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Oberbürgermeister Martin Biermann , Celle, zeigte sich im Anschluss an die Sitzung zunächst erfreut darüber, dass das Land Niedersachsen auch nach Abschaffung der Bezirksregierungen an der staatlichen Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten festhalten will. Schon aus Gründen des Wettbewerbs mit anderen Bundesländern sind wir dringend darauf angewiesen, dass auch niedersächsische Städte und Gemeinden das Gütesiegel der Prädikatisierung in ihrem Namen führen können, so Biermann.
Unverständnis äußert der Städtetag jedoch dazu, dass das MW nach jahrelanger Vorarbeit einen umfangreichen Verordnungs-Entwurf vorlegt, ohne diesen zu begründen oder darzustellen, welche finanziellen Folgewirkungen die Städte und Gemeinden erwarten müssen. An dieser Stelle sieht der Städtetag Widersprüche zwischen den Erklärungen des MW, durch die Neufassung der Kurort-Verordnung keine wesentlichen Veränderungen zum bisherigen Recht umsetzen zu wollen, und den tatsächlich beabsichtigten Bestimmungen. Eine über die bisherigen Regularien hinausgehende Bürokratie und das Anheben der für die Prädikatisierung erforderlichen Standards lehnte Biermann ausdrücklich ab. Dies gelte insbesondere für die Absicht des Landes, zusätzlich zu allen bisherigen Anerkennungsvoraussetzungen auch noch den statistischen Nachweis zu verlangen, dass eine bestimmte Anzahl von Gästen regelmäßig in den Orten übernachtet. Den Sinn dieser zusätzlichen Reglementierung können wir nicht erkennen, so Biermann.
Insgesamt fordert der Städtetag, dass die neue Kurort-Verordnung keine zusätzlichen Kosten bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden verursachen darf. Dies gebiete schon die katastrophale Finanzlage vieler Kur- und Erholungsorte, denen nicht ohne zwingenden Grund bisher bestehende Einnahmemöglichkeiten genommen werden dürften.
Presseinformation anlaesslich der Sitzung des Praesidiums am 18 November 2004 in Duderstadt (PDF, 10 kB)
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