Jetzt die Weichen
richtig stellen:
Künftige Organisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen
Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages (NST) hat präzisiert, welche Anforderungen die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden an die künftige Organisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen stellen. Grundvoraussetzung der anstehenden Reform ist dabei, dass der Bund nicht aus seiner Finanzierungsverantwortung entlassen wird.
Nach der heutigen Sitzung in Osterholz-Scharmbeck erläuterte der Präsident des NST, Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge: „Der Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit wird nur dann erfolgreich sein, wenn drei Grundprinzipien beachtet werden. Wir brauchen die möglichst weitgehende Erbringung der Leistungen aus einer Hand, eine intensive Einbeziehung kommunaler Kompetenzen im Fallmanagement sowie erhebliche dezentrale Handlungsspielräume.“
Nach Überzeugung des Präsidiums haben sowohl die heutigen Arbeitsgemeinschaften als auch die Optionskommunen den Praxistest bestanden. Deshalb sollte die freiwillige Kooperation zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen auch künftig ermöglicht werden. Das Modell der „kooperativen Jobcenter“ ist hierfür eine geeignete Diskussionsgrundlage, muss aber noch deutlich präzisiert und verbessert werden.
Ergänzend könne auch die dauerhafte Wahrnehmung der Aufgabe durch hierfür zugelassene kreisfreie Städte und Landkreise unter den richtigen Rahmenbedingungen eine Alternative sein. Hierzu erläuterte Mädge: „Wenn die Finanzierung gesichert ist und die kreisangehörigen Gemeinden zustimmen, sollte eine Wahrnehmung der Aufgabe durch den Landkreis nicht ausgeschlossen werden.“
Nun liege es an Bund und Ländern, die nötige Neuregelung zügig zu vereinbaren. Nur dann sei es möglich, praktische Probleme durch vorherige Modellversuche möglichst zu vermeiden und die künftige Beschäftigung des heutigen Personals in den Arbeitsgemeinschaften frühzeitig zu klären.
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