Als verfehlt hat der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, der Celler Oberbürgermeister Dr. h.c. Martin Biermann, die vom Niedersächsischen Landkreistag gegenüber der niedersächsischen Landesregierung erhobene Forderung nach einer Veränderung der Mittelverteilung im kommunalen Finanzausgleich bezeichnet. Der Landkreistag hatte von der Landesregierung die Einhaltung der in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP enthaltenen Zusage nach einer finanziellen Stärkung des ländlichen Raumes durch Mittel des kommunalen Finanzausgleichs gefordert.
„Diese Koalitionsaussage vom März 2003 wurde zusammen mit der Ankündigung einer kommunalfreundlichen Politik der neuen Landesregierung getroffen. Anstatt diese auch finanziell gegenüber dem Land gemeinsam einzufordern, zettelt der Landkreistag einen völlig überflüssigen Verteilungskampf zwischen Städten, Gemeinden und Landkreisen an,“ erklärte Biermann im Anschluss an die heutige Sitzung des Städtetags-Präsidiums in Stuhr.
Die vom Landkreistag gegen das jetzige Verteilungssystem vorgebrachte Begründung, wonach ausgabefreudiges Verhalten belohnt und Sparsamkeit bestraft würde, bezeichnete Biermann als absurd. „Landesweit stehen die kommunalen Haushalte unter Konsolidierungszwang, müssen Instandhaltungsinvestitionen verschoben, Personal abgebaut und ständig Kassenkredite zur Finanzierung laufender Ausgabeverpflichtungen erhöht werden. In dieser Notsituation überhaupt von einem ausgabefreudigen Verhalten zu sprechen, ist eine Verkennung der Realität,“ sagte Biermann. Auch die Begründung, dass der - nicht näher definierte - ländliche Raum weniger von den aktuell steigenden Gewerbesteuereinnahmen profitiere, tauge nicht als Begründung, wie Biermann erläuterte: „Städte und Gemeinden, die solche höheren eigenen Steuereinnahmen erzielen, erhalten automatisch weniger Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich. Dies kommt einnahmeschwächeren Kommunen zugute.“ Folglich sei dem Anliegen des Landkreistages bereits im geltenden System des Finanzausgleichs Rechnung getragen. Darüber hinaus profitieren die Landkreise durch die immense Kreisumlage zusätzlich.
Biermann warnte davor, das Fass des kommunalen Finanzausgleiches erneut aufzumachen. In den 90er Jahren hatte es mehrere erfolgreiche Verfahren vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof gegen den kommunalen Finanzausgleich gegeben. Der jetzige sei vom Staatsgerichtshof schließlich akzeptiert und für verfassungskonform erklärt worden.
Wer jetzt am Finanzausgleich zündelt, risikiert erneut einen Flächenbrand. Biermann forderte, der Landkreistag solle die Streichhölzer aus der Hand legen und stattdessen zu einer gemeinsamen kommunalen Position gegenüber dem Land zurückkehren. In der gegenwärtigen Finanzsituation schwäche der Vorstoß des Landkreistages die kommunale Position insgesamt und säe Zwist zwischen Städten, Gemeinden und Kreisen. Das ist eine völlig verkehrte Frontstellung, die insgesamt den Kommunen keinen Nutzen bringt.“
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