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Presseinformation Nr. 31 / 2018: Ein Jahr GroKo in Niedersachsen – tatkräftig und geschlossen, aber auch viele Baustellen!

Presseinformation Nr. 31 / 2018

NST: Ein Jahr GroKo in Niedersachsen – tatkräftig und geschlossen, aber auch viele Baustellen!

Der Präsident, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg), der Vizepräsident, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), sowie der Hauptgeschäftsführer, Dr. Jan Arning, ziehen gemeinsam für den Niedersächsischen Städtetag (NST) nach einem Jahr GroKo in Niedersachsen folgende Bilanz:

 

„Die 2. Regierung Weil ist seit dem 22. November 2017 - und damit ein gutes Jahr - im Amt. Da ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Eines muss man ihr vorab zugestehen: Sie hat sich tatkräftig und geschlossen daran gemacht, die wesentlichen Vorhaben der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages umzusetzen. Im Vergleich mit dem Bund wird Niedersachsen derzeit ambitioniert regiert - aus der kommunalen Perspektive bei den unterschiedlichen Themenbereichen allerdings mal mehr, mal weniger segensreich.

 

Tief enttäuscht hat die kommunale Familie, die Absage des Landes an das Investitionsprogramm für Kommunen im Umfang von 1 Mrd. Euro. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie den Inhalt der Koalitionsvereinbarung in diesem Punkt noch in dieser Wahlperiode umsetzt. Das mit 100 Mio. € ausgestattete kommunale Sportstättensanierungsprogramm kann hierfür keinen Ersatz bieten. Zudem wird darauf zu achten sein, dass dieses Programm den Titel „kommunal“ auch wirklich verdient. Dazu müssen die Kommunen bei der Vergabe sämtlicher Fördermittel, also auch derjenigen für vereinseigene Sportstätte, (mit)entscheiden.

 

Im Bildungsbereich gibt es einige Lichtblicke: Nach vielen Jahren ist das Kultusministerium bspw. der kommunalen Forderung nach einer gemeinsamen Nutzung von Schulräumen durch Schule und Hort nachgekommen. Es bleibt aus kommunaler Sicht zu hoffen, dass diese gute Initiative nun nicht im Rahmen des Vollzugs von der Landesschulbehörde hintertrieben wird. Auch das Programm Schule PLUS, mit dem 20 Brennpunktschulen in den Städten Delmenhorst, Hannover, Salzgitter und Wilhelmshaven besonders gefördert werden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen aber festhalten, dass es Brennpunktschulen nicht nur in diesen vier Städten gibt.

 

Ansonsten ist die Bilanz im Bildungsbereich eher düster: Mit einer Novelle des KiTa- und des Schulgesetzes hat das Land die Aufgabe der frühkindlichen Sprachförderung ohne ausreichenden Vorlauf von den Grundschulen in die Kindergärten überführt und für die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit geschaffen, den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben, wenn ihre Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden. Durch beide Maßnahmen entsteht ein zusätzlicher, immenser Druck in den ohnehin überlasteten Kindergärten.

 

Besonders problematisch ist nach wie vor die Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten. Sie führt zu einer deutlich stärkeren Inanspruchnahme der Kindergärten. Ob die durch das Gute-Kita-Gesetz des Bundes zur Verfügung stehenden Bundesmittel am Ende zur Finanzierung der Beitragsfreiheit in Niedersachsen eingesetzt werden können, ist derzeit völlig offen. Nach dem Entwurf des Gute-Kita-Gesetzes sind jedenfalls nur Maßnahmen förderfähig, die nach dem 1. Januar 2019 begonnen werden. Möglicherweise hat das Land also durch die überhastete Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten die Fördermöglichkeit mit Bundesmitteln vereitelt. Ähnlich verhält es sich bei der Erzieherausbildung. Eine Ausbildung für Absolventen von Real- und Oberschulen, die sie nach drei Jahren dualisierter und damit vergüteter Ausbildung befähigt, eine Kita-Gruppe zu leiten, ist aktuell jedenfalls nicht in Sicht.

 

Positiv zu bewerten sind die Aktivitäten des Landes im Bereich Digitalisierung. Das Land hat für den Infrastrukturausbau und für Digitalisierungsprojekte mittlerweile 850 Mio. € bereitgestellt. Der Staatssekretär Digitalisierung hat sich mit großem Gestaltungswillen seiner Aufgabe angenommen. Jetzt muss es in der Umsetzung vor Ort schnell vorangehen, damit Niedersachsen in einigen Jahren wirklich im Digitalzeitalter ankommt.

 

Ähnlich positiv entwickeln sich die Aktivitäten des Landes im Bereich Wohnen und Wohnungsbau. Das Bündnis für bezahlbares Wohnen, in das die niedersächsischen Kommunen stark eingebunden sind, hat gute Vorschläge für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum entwickelt. Insbesondere konnte die Förderung von Wohnraum mit Sozialbindung verbessert werden. Weniger gut laufen dagegen die Gesetzgebungsverfahren für das Zweckentfremdungsverbotsgesetz und das Wohnraumschutzgesetz. Die Landesregierung zeigt sich bisher leider nicht im Stande, die fertigen Gesetzentwürfe aus der letzten Wahlperiode wieder in den Landtag einzubringen.

 

Ein weiterer, für die Kommunen wichtiger Bereich, der nach unserem Eindruck bei den Ministerien aber immer stärker an Gewicht verliert, ist die Integration von Flüchtlingen. Dem persönlichen Einsatz des Ministerpräsidenten ist es zu verdanken, dass der Integrationsfonds auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden kann. Für einige unserer besonders von Sekundärmigration betroffenen Mitglieder wie Delmenhorst, Salzgitter und Wilhelmshaven oder Hameln, Laatzen, Leer (Ostfriesland), Lüneburg, Nienburg (Weser), Rotenburg (Wümme), Stadthagen und Verden (Aller) reicht der Integrationsfonds in seiner jetzigen Ausgestaltung aber bei weitem nicht aus, um eine drohende Spaltung der Stadtgesellschaft zu verhindern. Hier sehen wir dringend weiteren Handlungsbedarf. Mit Blick auf die Sprachförderung für Flüchtlinge bleibt abzuwarten, ob diese wirklich aus Haushaltsresten des Haushaltsjahres 2018 und im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2020 finanziert werden kann.

 

Am Ende gibt es auch im Bereich Gesundheit und Soziales Licht und Schatten. Es ist aus kommunaler Sicht sehr zu begrüßen, dass das Land in den nächsten vier Jahren rd. 250 Mio. Euro pro Jahr für Krankenhausbaumaßnahmen zur Verfügung stellen wird. Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes trägt Niedersachsen im Bundesvergleich dagegen zusammen mit Bremen und Brandenburg die „rote Laterne“. Wichtige Fragen – darunter der Konnexitätsausgleich für Mehrbelastung der Kommunen aufgrund der Einführung eines neuen Bedarfsermittlungsverfahrens in der Eingliederungshilfe – sind bisher nicht zufriedenstellend geregelt.“

13. November 2018

Ansprechpartner: Dr. Jan Arning, Tel:  0511 / 368 94-16, Mobil: 0172 / 53975-16

und Stefan Wittkop, Tel:  0511 / 368 94-13, Mobil: 0172 / 53975-13



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