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Presseinformation Nr. 15/2018
Lärmaktionsplanung

Mit Erlass vom 16. April 2018 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) ca. 520 niedersächsische Kommunen dazu verpflichtet, bis zum 18. Juli 2018 sog. Lärmaktionspläne zu erstellen und diese beim MU abzuliefern. „Binnen 3 Monaten werden unsere Mitglieder keine Lärmaktionspläne mit nachhaltigen Maßnahmen zur Lärmminderung aufstellen können; insbesondere nicht, wenn - wie in vielen Fällen - noch Ingenieurbüros beauftragt werden müssen.“, sagte der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg und Präsident des Niedersächsischen Städtetages (NST), Ulrich Mädge. Das Geschäftsführende Präsidium des NST hat die Landesregierung daher heute aufgefordert, den von der Lärmaktionsplanung betroffenen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden eine angemessene Frist von mindestens 12 Monaten für die Erstellung und Ablieferung der Lärmaktionspläne einzuräumen.

Weiterhin fordert das Geschäftsführende Präsidium des NST die Landesregierung auf, die von den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in ihren Lärmaktionsplänen erarbeiteten Maßnahmen auch umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Lärmminderung an Landesstraßen. Das Land muss hierfür Gelder in ausreichender Höhe bereitstellen. Bei Bundes(fern)straßen muss sich die Landesregierung beim Bund für die Bereitstellung von ausreichenden Mittel zur Umsetzung der in den Lärmaktionsplänen an Bundes(fern)straßen beschlossenen Maßnahmen einsetzen. Hintergrund dieser Forderung ist, dass sich im Nachgang der Lärmaktionsplanung im Jahre 2013 gezeigt hat, dass die meisten der in den Lärmaktionsplänen ausgearbeiteten Maßnahmen von der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes und des Bundes nicht umgesetzt wurden.

„Das Land muss hier – auch finanziell – Verantwortung übernehmen.“, fordert der Oberbürgermeister von Salzgitter, Frank Klingebiel, Vizepräsident des NST. Es sei völlig unsinnig, dass Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit viel Geld und Personaleinsatz Lärmaktionspläne ausklügeln und diese dann anschließend weitestgehend ungenutzt in der Schublade verschwinden.

8. Mai 2018

Ansprechpartner: Dr. Jan Arning, Tel:  0511 / 368 94-16, Mobil: 0172 / 53975-16

und Stefan Wittkop, Tel:  0511 / 368 94-13, Mobil: 0172 / 53975-13



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